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Steuerfreies Parken

am 14.03.2007 von http://www.lohn-praxis.net

Dass freie Parkplätze in der Innenstadt Mangelware sind, weiß jeder, der ein Auto fährt. Für Ihre Mitarbeiter ist es deshalb ein Segen, wenn ihnen das Unternehmen Stellfläche anbieten kann. Natürlich profitieren auch Sie vom pünktlichen und stressfreien Erscheinen Ihrer Mitarbeiter. Falls Sie den Parkraum unentgeltlich oder verbilligt anbieten, stellt sich die Frage, ob es sich dabei um einen geldwerten Vorteil für Ihre Arbeitnehmer handelt. Schließlich spart Ihr Mitarbeiter Kosten für die Unterstellung, Zeit für die Suche und weiß sein Fahrzeug besser vor Diebstahl geschützt. Trotzdem sind Bund und Länder der Auffassung, dass ein kostenloser oder verbilligter Parkplatz kein zu besteuernder Wert ist.
Dabei spielt es keine Rolle, …

Lohn: Freiwilliger Gehaltsverzicht

LohnPraxis-Weblog / Wenn Ihr Unternehmen finanzielle Schwierigkeiten hat, hilft eventuell ein Gehaltsverzicht Ihrer Mitarbeiter über die größten Probleme hinweg. Dabei müssen Sie in der Lohn- und Gehaltsabrechnung aufpassen: Denn es handelt sich nur…

Urlaubsfestlegung durch Arbeitgeber

LohnPraxis-Weblog / Kündigen Sie einem Mitarbeiter außerordentlich, müssen Sie immer mit der Unwirksamkeit der Kündigung rechnen. Deshalb können Sie vorsorglich Urlaub für Ihren Mitarbeiter festlegen, bis über die Unwirksamkeit entschi…

Vorsicht bei mehreren Minijobs

LohnPraxis-Weblog / Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Auch wenn Sie als Arbeitgeber nicht wissen, dass einer Ihrer Beschäftigten mehrere Minijobs hat, können Sie sich einer nachträglichen Zahlung an die Sozialversicherung nicht entziehen. Das gilt…

Freie Mitarbeit: Wegen Risiken und Nebenwirkungen besser vorher um Anwalt

JuracityBlog / Eine Win-Win Situation. Beide haben was davon. Der Auftraggeber spart die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, der freie Mitarbeiter freut sich über ein hohes Netto. Schnell einen Vertrag für freie Mitarbeit beim Steuerberater…

Steuerrecht: Keine Abgeltung von Unfallkosten durch die Ein-Prozent-Regel

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Stellt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen Firmenwagen zur Verfügung, müssen die Arbeitnehmer in der Regel den damit verbundenen sogenannten geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Der Vorteil wird in den meisten Fällen monatlich mit…

LAG Berlin: Dienstwagen auch bei Krankheit weiter fahren

JuracityBlog / Schön, wer einen Dienstwagen zur privaten Nutzung vom Arbeitgeber erhält. Die damit verbundene steuerliche Mehrbelastung (mehr hier und hier) wiegt meist deutlich niedriger, als die Kosten für einen entsprechenden Privat - Pkw. Aber wa…

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