Steuerfreier Ehegattennachlass
am 12.10.2005 von http://www.meisen.info
Im Rahmen der Ermittlung des steuerfreien (fiktiven) Zugewinnausgleichs ist der Nachlass i.S. des § 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG 1974 nicht um die Beträge aus einer Schenkung des verstorbenen Ehegatten zu erhöhen, auch wenn diese Schenkungen familienrechtlich (§ 1375 Abs. 2 Nr. 1 BGB) bei der Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung dem Endvermögen des Erblassers hinzuzurechnen wären.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29. Juni 2005 - II R 7/01
Stiller Gesellschafter und der Gewerbeertrag
Blickpunkt Recht & Steuern / Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags ist ein Gewinnanteil eines stillen Gesellschafters auch dann gemäß § 8 Nr. 3 GewStG dem Gewinn hinzuzurechnen, wenn der stille Gesellschafter eine gemäß § 3 Nr. 24 GewStG von der Gewerbesteu…
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Stundung von Erbschaftsteuer
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Erwerb von Vermögen, dessen Nutzungen dem Schenker oder dem Ehegatten des Erblassers oder Schenkers zustehen oder das mit einer Rentenverpflichtung oder mit der Verpflichtung zu sonstigen wiederkehrenden Leistungen zugunsten dieser Personen bel…
Erbschaftsteuer und Vorerwerb
Blickpunkt Recht & Steuern / Ist ein mit einer nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG nicht abziehbaren Belastung beschwerter Erwerb nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG mit einem späteren Erwerb zusammenzurechnen, ist der Bruttowert des Vorerwerbs sowohl dieser Zusammenrechnung als auch d…
Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass
Handakte WebLAWg / Die grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass wird durch die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistet. Die…
Nicht abziehbare Schuldzinsen in der Landwirtschaft
Blickpunkt Recht & Steuern / Bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a Satz 4 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 sind –jedenfalls für die dem Veranlagungszeitraum 1999 zugrunde liegenden Wirtschaftsjahre 1998/99 und 1999/2000– auch Unterent…
