Zahlungen an den ehrenamtlichen Vereinsvorstand
Rechtslupe | 24. April 2009 — Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 wurde mit § 3 Nr. 26a EStG ein …
Nach den Feststellungen der Finanzverwaltung haben gemeinnützige Vereine die Einführung des neuen Steuerfreibetrags für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke in Höhe von 500 Euro im Jahr durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 zum Anlass genommen, pauschale Aufwandsentschädigungen oder sonstige Vergütungen an Mitglieder des Vorstands zu zahlen. Nach den für Vereine geltenden zivilrechtlichen Vorschriften übt der Vorstand sein Amt jedoch grundsätzlich ehrenamtlich aus. Diese Bestimmung ist durch die Satzung des Vereins abänderbar. Die Organe des Vereins handeln aber dann pflichtwidrig, wenn sie ohne ausdrückliche Erlaubnis in der Satzung pauschale Aufwandsentschädigungen oder sonstige Vergütungen an Mitglieder des Vorstands zahlen. Nach dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen 22. April 2009, IV C 4 - S 2121/07/0010 - gilt dazu Folgendes:Ein Verein, dessen Satzung nicht ausdrücklich die Bezahlung des Vorstands erlaubt und der dennoch pauschale Aufwandsentschädigungen oder sonstige Vergütungen an Mitglieder des Vorstands zahlt, verstößt gegen das Gebot der Selbstlosigkeit und kann nicht als gemeinnützig behandelt wer…
» Vollständiger ArtikelErschienen 11. Mai 2009 auf http://www.gabler-steuern.de.
Rechtslupe | 24. April 2009 — Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 wurde mit § 3 Nr. 26a EStG ein …
Meyer-Köring v.Danwitz | 26. Oktober 2009 — Im Hinblick auf die Neuregelung des § 26a EStG, der seit 2007 in gewissem Umfang erleichterte pauschalierte Tätigkeitsvergütung…
Rechtslupe | 27. Oktober 2009 — Nach den Feststellungen der Finanzverwaltung haben gemeinnützige Vereine die Einführung des neuen Steuerfreibetrags für Einnahm…
Steuerpraxis | 30. Oktober 2009 — Ein gemeinnütziger Verein, der nicht ausdrücklich die Bezahlung des Vorstands regelt und der dennoch Tätigkeitsvergütungen zahl…
STEUERRECHT | 23. April 2009 — Anwendung des § 3 Nr. 26a EStG; Zahlungen an den ehrenamtlichen Vorstand Verlängerung der Frist für Satzungsänderungen, die e…
STEUERRECHT | 24. Oktober 2009 — Gemeinnützigkeitsrechtliche Folgerungen aus der Anwendung des § 3 Nr. 26a EStG: Zahlungen an Mitglieder des Vorstands Hierz…
Meyer-Köring v.Danwitz | 15. Dezember 2009 — Der Fall: In der Satzung eines als gemeinnützig anerkannten Vereins fand sich die folgende Satzungsklausel zur Vermögensbindu…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 15. Oktober 2008 — Interessante Klarstellungen zur Durchführung von Mitgliederversammlungen hat das Landgericht (LG) Hamburg getroffen: Wer darf…
beck-blog | 3. August 2009 — Gibt es in einer Aktiengesellschaft mehrere Vorstandsmitglieder, so gilt der Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung. Nach § 77 Ab…
Kanzleien im Internet | 30. September 2011 — Wenn Vorstandsmitglieder eines Vereins auch gleichzeitig als Angestellte mit einem Arbeitsvertrag für den Verein tätig sind, is…