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Steuerfalle: Korrekte Rechnungsausstellung zum Vorsteuerabzug

am 06.10.2005 von http://simon.twoday.net/

Bundesfinanzministerium veröffentlicht nochmaligen Anwendungserlass zur Angabe des Lieferzeitpunkts in der Rechnung:

Neben verschiedenen anderen Angaben ist die Nennung des Liefer- beziehungsweise Leistungszeitpunkts in der Rechnung eine Pflichtangabe, die notwendige Voraussetzung für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers ist. Insbesondere mit dem in diesem Zusammenhang zulässigen Verweis auf den Lieferschein für die Angabe des Lieferzeitpunkts gibt es nach wie vor Verwirrung.

Das Bundesfinanzministerium hat nun in einem jüngst veröffentlichten Erlass seine Auffassung hierzu mitgeteilt. Danach muss sich bei einer entsprechenden Verweisung auf den Lieferschein aus diesem neben dem Ausstellungsdatum des Lieferscheins auch das tatsächliche Liefer- …

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