Steuerentlastungen für Unternehmensnachfolger in Sicht

Firmenerben müssen ab 2010 weniger Bedingungen für die Steuerfreiheit erfüllen. Der Besitzerwechsel sollte daher aufgeschoben werden. Durch das Gesetz zur Reform der Erbschaftsteuer gibt es für die Unternehmensnachfolge ab 2010 völlig neue Privilegien bis hin zur kompletten Steuerfreiheit auf das übergebene Betriebsvermögen. Dies lässt sich aber nur erreichen, wenn der Betrieb anschließend sieben oder zehn Jahre lang fortgeführt wird, die Lohnsumme innerhalb dieses Zeitraums in etwa unverändert zum Niveau vor der Übergabe bleibt und der Neubesitzer seiner Firma nicht mehr Gelder entzieht, als die erwirtschaftet. Im Zeitpunkt der Übergabe ist aber nicht verlässlich kalkulierbar, wie es mit dem Betrieb wirtschaftlich in den kommenden Jahren weitergehen wird und ob die in die Fußstapfen des Vaters getretenen Sprösslinge beispielsweise anlässlich der Finanzkrise oder schlechter Geschäftserfolge Mitarbeiter entlassen oder Betriebsteile verkaufen müssen. Dann lebt die ursprünglich nicht erhobene Erbschaftsteuer plötzlich wieder auf und die Liquiditätsabflüsse an den Fiskus kommen genau zum ungünstigsten Zeitpunkt. Vor diesem Hintergrund plant die neue Bundesregierung für Erbschaften und Schenkungen ab 2010 Erleichterungen. Die gelten aber noch nicht, wenn der Besitzerwechsel noch im laufenden Jahr stattfindet, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hinweist. Durch das jetzt auf den Weg gebrachte Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums kommt es bei der Unternehmensnachfolge zu einigen Entschärfungen, indem die Vorschriften der Erbschaftsteuerreform ab 2010 erfreulicherweise nachgebessert werden. „Damit können viele Firmennachfolger deutlich einfacher die Bedingungen für die Steuerfreiheit einhalten“, erläutert Steuerberater Volker Schmidt von Ebner Stolz Mönning Bachem. Derzeit bleiben 85 Prozent von Untern…

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Themen: Bundesregierung , Fachbeiträge , Stuttgart , Steuerberater

Erschienen 18. November 2009 auf http://www.gabler-steuern.de.

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