Steuerbefreiung für IT-Firmen
am 04.01.2005 von German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch
SKe - Washington. In der Hauptstadt gilt eine Steuerbefreiung von der Steuer auf bewegliche Sachen für IT-Unternehmen. Sie betrifft nicht die Steuererklärungspflicht. Qualifizierte Unternehmen müssen mit der Steuererklärung die Befreiung geltend machen. Für die Erklärung ist das Formular FP-31 Personal Property Tax Return auszufüllen. Die Steuerbefreiung muss im Anhang QHTC-CERT geltend gemacht werden. Die Formulare sind kürzlich versandt worden und auch im Internet verfügbar.
Als qualifizierte Unternehmen gelten Firmen mit mindestens zwei Beschäftigten mit Haupt- oder Nebensitz in Washington, DC, die im Internet-, Informations-, Kommunikations-, Software-, Hardware-, Technologie- oder Elektronik- und verwandten Bereichen tätig sind.
Für alle anderen Unternehmer, gleich ob Einzelkaufmann oder juristische Person, außer bestimmten gemeinnützigen Organisationen, gilt, dass zeitgleich mit der Steuererklärung die zu zahlende Steuer per Scheck zu entrichten ist. Diese berechnet sich nach einem Steuerfreibetrag in Höhe von $50.000 für den überschreitenden Betrag mit $3,40 pro $100 steuerpflichtigen Gegenständen.
Die Steuererklärungspflicht besteht unter zwei Voraussetzungen. Zunächst muss sich …
Knapp 12 Stunden
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Elster 2006/2007
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