Steuerabzug der Studienkosten begrenzt
am 02.09.2005 von http://www.jurabilis.deGrundsätzlich können Aufwendungen, die für eine zweite Berufsausbildung erwachsen, als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden. Hierfür müssen sie aber in einem hinreichenden konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße im Fall einer …
Studiengebühren
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Kosten für ein Studium an einer Eliteuniversität können als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden, so das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Daher können Aufwendungen für ein ers…
FG Rheinland-Pfalz: Kein Werbungskostenabzug für im Ruhestand befindlichen Geistlichen
STEUERRECHT / Ein Pfarrer, der beamtenrechtliche Versorgungsbezüge erhält, kann auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 EStG keine Werbungskosten abziehen. Es fehlt insbesondere der notwendige objektive kausale Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und einer einkunft…
Studiengebühren können steuerlich abgesetzt werden
Rechtblog / Studiengebühren für eine Eliteuniversität können als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hervor. Voraussetzung ist, dass diese Kosten in einem konkreten Z…
Mertin: Elektronischer Rechtsverkehr startet beim Finanzgericht
Rechtblog / Heute startet der elektronische Rechtsverkehr beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße. Dies teilte Justizminister Herbert Mertin in Mainz mit. Der Präsident des Finanzgerichts Detlef Schlösser gibt auf der Messe CeBIT in H…
Jura-Studium absetzbar
Handakte WebLAWg / Aufwendungen für ein unmittelbar im Anschluss an das Abitur begonnenes Jura-Studium sind als vorab entstandene Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar. Dies hat der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 19.1.2006 (Az.: 10 K 3712/0…
36 Semester sind zu viel
Handakte WebLAWg / Mit Urteil vom 8. Juli 2005 zur Einkommensteuer 2003 (Az.: 1 K 1130/05) hat das FG Rheinland-Pfalz zu der immer wieder aufgeworfenen Frage Stellung genommen, ob bzw. inwieweit Aufwendungen für ein Studium steuerlich berücksichtigt werden können. I…
» Beck Aktuell
Internetangebot des Verlages C.H. Beck, München - : FG Rheinland-Pfalz versagt einer im 36. Semester Jura studierenden Krankenschwester Abzug der Studienkosten
