Steuer-CD: Anzeige gegen Ermittler
Der Münchner Günter Frhr. v.
Gravenreuth hat Mitarbeiter der Wuppertaler Steuerfahdnung und alle, die für den Ankauf der Steuer-Sünder verantwortlich sind,
Strafanzeige bei der Wuppertaler Staatsanwaltschaft erstattet. Hier seine Begründung:
Der Kauf der sogenannten „Steuer-CD“ mit gestohlenen Bankdaten umfasst ca. 1.500 Datensätzen aus der Schweiz. Die Übergabe soll in
erfolgen. Vier Steuerfahnder aus seien zu einem Geheimtreffen mit dem Informanten
unterwegs, berichtet der “Focus” unter Berufung auf Ermittlerkreise. Dem Datendieb sei an einem Treffen im Ausland gelegen, weil er
in Deutschland mit einer Verhaftung rechnen müßte und die CD beschlagnahmt werden könnte.
1.500 Datensätze sind ein urheberrechtlich geschützten Datenbank (§§ 2, 87a UrhG). Spätestens das Auslesen dieser CD auf einem
Computer stellt eine Vervielfältigungshandlung dar (§§ 16, 106 UrhG). Die Beschuldigten haben keine Rechte an dieser Datenbank.
Angesichts des Kaufpreises von über 2 Mio. € ist von einer gewerblichen Verletzungshandlung auszugehen, so es keines Strafantrags des
Rechteinhabers bedarf (§ 109 UrhG). Die Beschuldigten haben daher eine Raubkopie einer urheberrechtlich geschützten Datenbank
erworben, bzw. an deren Erwerb mitgewirkt und diese vervielfältigt.
Sollte kein Auslesen dieser CD auf einem Computer erfolgen, diese Datensätze also nicht ausgewertet werden, so liegt für eine „nicht
benutzbare“ CD kein Gegenwert von über 2 Mio. € vor. Mit dieser Zahlung wäre da…
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