Österreichs Anwälte wollen raus aus EU-Dienstleistungsrichtlinie
am 29.06.2005 von http://bdr.twoday.net/
Die österreichischen Rechtsanwälte plädieren dafür, ihren Berufsstand aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie auszunehmen. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) sieht vor allem im vorgesehenen Herkunftslandprinzip mögliche Nachteile für die Klienten, wie Präsident Gerhard Benn-Ibler bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Brüssel sagte.
Die Krux beim Herkunftslandprinzip aus Sicht des ÖRAK: Bei Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Anwalt würde die Rechtsprechung des Herkunftslandes des Juristen gelten, die milder ausgelegt sein können als jene in Österreich, erklärte Benn-Ibler: Das bedeutet einen Verlust der Sicherheit der Klienten. So kann es etwa vorkommen, dass es in anderen Ländern kürzere Verjährungsfristen gebe, argumentierte er.
Dadurch, dass bei etwaigen Verfahren quasi fremdes Recht an den österreichischen Gerichten verhandelt werden müsste, sei auch mit einer Verlängerung der Prozesse zu rechnen, die Klienten gegen die Juristen anstrengen könnten, meinte Benn-Ibler.
Die Anwälte sehen derzeit keinen zusätzlichen Regelungsbedarf für grenzüberschreitende Tätigkeiten in ihrer Branche: Schon bisher sei es für ausländische Anwälte möglich, in Österreich quasi uneingeschränkt zu arbeiten. Für Verfahren mit Anwaltspflicht sei dafür einzig die Auflage zu erfüllen, einen österreichischen Einvernehmensanwalt zu beschäftigen: Das ist praktisch …
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