Österreich: zentrale Datenbank für Abschlussarbeiten

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=1919 Die Regierungsvorlage betreffend ein Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009 (255 d.B., XXIV. GP) enthält eine vollkommene Neufassung des § 85 UG 2002, der nun eine „Zentrale Datenbank für wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten” vorsieht (Neuregelung ist unterstrichen ausgezeichnet): Zentrale Datenbank für wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten § 85. (1) Die Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH hat zum Zwecke der Koordinierung bei der Erstellung und Beurteilung von wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten eine zentrale Datenbank für wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten der Studierenden einzurichten, welche zumindest folgende Angaben zu enthalten hat: Autorin oder Autor, Titel und an welcher Universität die Arbeit abgefasst wurde, Zusammenfassung des Inhalts. Nach Möglichkeit soll auch eine Volltexterfassung erfolgen. Universitätsangehörigen ist auf deren Antrag Auskunft über die erfassten Arbeiten zu erteilen. (2) Zur Dokumentation der wissenschaftlichen Leistungen an österreichischen Universitäten ist eine zentrale Datenbank für wissenschaftliche Veröffentlichungen von Angehörigen der Universität (digitales Repositorium) einzurichten, die zumindest die in Abs. 1 angeführten Angaben zu enthalten hat. Korrespondierend dazu wird dem § 86 UG 2002, der bisher die rein analoge Veröffentlichungspflicht bezogen auf die Diplomarbeiten und Dissertationen regelte, einige zusätzliche Säzte angehängt, die nun endlich auch eine elektronische Veröffentlichung in dem geplanten nationalen Repositorium als hinreichend ansehen. 118. § 86 lautet: „§ 86. (1) Die Absolventin oder der Absolvent hat die positiv beurteilte Diplom- oder Masterarbeit, Dissertation oder künstlerische Diplom- oder Masterarbeit oder die Dokumentation der künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit durch Übergabe an die Bibliothek der Universität, an welcher der akademische Grad verliehen wird, zu veröffentlichen. Die Absolventin oder der Absolvent hat vor der Verleihung des akademischen Grades jeweils ein vollständiges Exemplar der positiv beurteilten Diplom- oder Masterarbeit, Dissertation oder künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit oder die Dokumentation der künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit abzuliefern. Von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen sind die wissenschaftlichen Arbeiten oder deren Teile, die einer Massenvervielfältigung nicht zugänglich sind. Die positiv beurteilte Dissertation ist überdies durch Übergabe an die Österreichische Nationalbibliothek zu veröffentlichen. Sofern vorhanden, kann diese Übergabe auch in elektronischer Form erfolgen. Mit der Übergabe hat auch eine Aufnahme im nationalen Repositorium zu erfolgen. Die jeweilige Universitätsbibliothek hat die positiv beurteilte Diplom- oder Masterarbeit und Dissertation der zentralen Datenbank gemäß § 85 zur Verfügung zu stellen. (2) Anlässlich der Ablieferung einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit ist die Verfasserin o…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Dissertation , UG

Erschienen 9. Juli 2009 auf http://archiv.twoday.net/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

OLG Düsseldorf: Ghostwriter für wissenschaftliche Arbeiten darf nicht mit Marktführerschaft werben

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 18. Februar 2011 — OLG Düsseldorf vom 08.02.2011 I-20 U 116/10 Das OLG Düsseldorf hat es einem Ghostwriter für wissenschaftliche Arbeiten (Hausarbeit…

UrhR: Entnahme oder andere Zusammenfassung der Daten

Handakte WebLAWg | 17. August 2005 — Ein Verstoß gegen das ausschließliche Recht eines Datenbankherstellers, die Datenbank insgesamt oder in einem nach Art oder Umf…

Entnahme einzelner Daten aus geschützter Datenbank zulässig

Archivalia | 22. Januar 2009 — http://www.damm-legal.de/olg-koeln-einzelne-daten-aus-einer-datenbank-duerfen-uebernommen-werden Besonders bemerkenswert erscheint…

BGH: Zum urheberrechtlichen Schutz einer Datenbank vor regelmäßige Entnahmehandlungen

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 26. Mai 2011 — BGH Urteil vom 01.12.2010 I ZR 196/08 Zweite Zahnarztmeinung II UrhG § 87a Abs. 1 Satz 1, § 87b Abs. 1 Satz 1 und 2 Der BGH hat si…

BGH: Zum urheberrechtlichen Schutz einer Datenbank vor regelmäßigen Entnahmehandlungen

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 26. Mai 2011 — BGH Urteil vom 01.12.2010 I ZR 196/08 Zweite Zahnarztmeinung II UrhG § 87a Abs. 1 Satz 1, § 87b Abs. 1 Satz 1 und 2 Der BGH hat si…

(Wettbewerbsrecht) Streit zwischen Ghostwritern – wer für wen wohl Doktorarbeiten schreibt (PM)

Rechtsanwalt Kai Jüdemann | 7. März 2011 — Angesichts der Diskussionen über unseren Ex-Verteidigungsminister scheint ein aktueller Rechtsstreit zwischen zwei Ghost-Write…

Datenbank und Recht

Law-Blog | 24. August 2005 — Passend zum gerade diskutierten Urteil des BGH, das eine Datenbank in Gestalt einer Chartliste zum Thema hatte, hier noch e…

BGH zum Datenbankschutz: Elektronischer Zolltarif

Internet-Law | 29. Juni 2009 — Ein heute im Volltext veröffentlichtes Urteil des BGH zum Datenbankschutz (§§ 87a ff. UrhG) trägt folgende Leitsätze: a) Aufwendun…

Übernahme von Elementen aus einer geschützten Datenbank

Handakte WebLAWg | 14. Oktober 2008 — Die Übernahme von Elementen aus einer geschützten Datenbank in eine andere Datenbank aufgrund einer Bildschirmabfrage der erste…

BGH: Gedichttitelliste - Eine Vervielfältigung im Sinne von § 87b Abs. 1 UrhG kann auch dann vorliegen, wenn Daten aus eigenem dig…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 13. September 2009 — 1. Wird ein nach Art und Umfang wesentlicher Teil einer geschützten Datenbank - zumindest wiederholt und systematisch - vervielfäl…

VÖB BLOG » Zentrale Datenbank für wissenschaftliche Arbeiten kommt
225 d.B. | 225 d.B. - Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009