Sternekoch, Fingernägel und das Persönlichkeitsrecht
Jeden Dienstag und Freitag ist es so weit. Der Padrone lässt seine Leute zur „Pfötchenkontrolle“ antreten: „Egal wie alt einer ist
oder wieviel Kinder er schon gezeugt hat, die Finger müssen vorgezeigt werden“, bekennt Vincent Klink. Der ist zwar nicht nur Koch,
sondern auch Musiker, Autor, Verleger diverser kulinarischer Kampfschriften und Bonvivant – gleichwohl mag dieser Umgang mit der
Belegschaft seines in
Stuttgart-Degerloch erstaunen.
Aber nur auf den ersten Blick.
Denn der Mann hat gute Gründe für seine vorgebliche Schrulle, die er online hier und (in schönerem Layout und unter der Überschrift
„Verdammte Hügenie“) in der aktuellen Ausgabe von „Häuptling eigener Herd“ ausbreitet. Kurz gesagt: Bereits Klinks hygienefanatischer
Vater schwor neben der Trias „Wasser-Seife-Handtuch“ zu Präventionszwecken vor allem auf extrem kurze Fingernägel. Klink setzt dieses
Konzept auch weiterhin konsequent um und wundert sich über die entgegenstehende Praxis:
„Es gibt alle erdenkliche Hygienevorsorge, vom Fingernägelschneiden redet niemand. Man glaubt es nicht, es laufen Köche herum, die
haben Pfoten, als hätten sie gerade die Urgroßmutter ausgegraben. Darüber aber keinen Ton. Da werden offensichtlich
Persönlichkeitsrechte berührt.“
Aus rechtlicher Sicht können wir zur Beruhigung beitragen. Die Klink’sche Fingernagelphilosophie ist als wesentliche
Personalhygiene-Regel absolut anerkannt. Dann aber ist es nicht nur recht und billig, wenn der Küchenchef die Einhaltung derartiger
Regeln auch kontrolliert – sondern schlicht erforderlich: Denn er ist als Lebensmittelunternehmer nach der
EU-Lebensmittelhygieneverordnung für die Einhaltung sämtlicher lebensmittelrechtlichen Vorsch…
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