Sterbehilfegesetz

Eine 47jährige Mutter hat ihren schwerst behinderten 29jährigen Sohn auf Verlangen getötet und wurde wegen rechtswidriger und schuldhafter Tötung ohne Verhängung einer Strafe schuldig gesprochen.

Zur Stellungnahme der Deutschen Hospizstiftung:

Diese Tragödie wird nach einer Meldung der Berliner Morgenpost vom 15.09.2005 ausgerechnet von der Hospizstiftung dahingehend kommentiert, dass die Gesetzeslage zu den verschiedenen Formen von Sterbehilfe in Deutschland ausreichend ist und wir deshalb kein “Sterbehilfegesetz” brauchen. Diese Positionierung der Deutschen Hospizstiftung ist in ihrer subtilen Unredlichkeit nicht mehr zu überbieten:

Die Mutter war verpflichtet, den tatsächlichen aktuellen Willen des Sohnes umzusetzen. Dieser wollte in seinem von ihm als nicht mehr lebenswert bewerteten Zustand nicht mehr künstlich am Leben erhalten werden. Wir unterstellen, dass der Patient einsichtsfähig war und sich über die Augen äußern konnte.

Heuchlerisch ist tatsächlich die Bewertung durch die Hospizstiftung, die diesem Fall von Patiententötung so erstaunlich aufgeschlossen gegenüber steht, während sie in Fällen, wo der Patient in gleicher Weise nicht mehr künstlich am Leben erhalten werden will, dies aber auf einer Vorausäußerung beruht und dann auch noch durch Beendigung der Substitution geschieht, heftigst gegen das Zulassen des Sterbens Sturm läuft.

Unredlich ist die Offenheit für eine aktive Tötung, während die gleiche Hospizstiftung das Zualssen eines Sterbens an der Krankheit nach dem Willen des Patienten durch einen vom Patientenwillen gebotenen Behandlungsabbruch als grausames Verhungern und Verdursten diffamiert. Es wird also eine rechtswidrige schuldhafte Tötung schön geredet, die nach dem geltenden Recht nur über das “Absehen von Strafe” zu bewältigen ist. Hingegen wird populistisch gegen das rechtlich zwingend gebotene, also rechtmäßige Zulassen von Sterbevorgängen bei schwersten Erkrankungen nach dem klaren Willen von Patienten agitiert.

Im Berliner Fall fehlte es - wie in allen Fällen, die unsere Kanzlei bearbeitet - an der Aufklärung über geltendes Recht und an der Aufklärung über die Möglichkeiten der palliativen Sterbebegleitung.

Hätte man der Mutter - und auf diesem Wege dem Patienten - angeboten, dass er symptomkontrolliert durch palliativmedizinisch geschulte Ärzte einschlafen darf und nie wieder aufwachen muss, dann hätte er sich sicher für diesen Weg entschieden und nicht seiner Mutter eine Straftat abverlangt, mit der sie nun tatsächlich nur knapp dem Gefängis entgangen ist, deretwegen sie sich selbst töten wollte und an der sie wohl bis zum Lebensende leiden wird.

Warum müssen wir Menschen töten anstatt Sie friedlich, schmerzlos und in tiefer Bewusstlosigkeit an ihren schwersten Körperschädigungen sterben zu lassen? Es gibt leider…

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Themen: Gesetzgebung , Berliner Morgenpost , Sterbehilfegesetz

Erschienen 20. September 2005 auf http://log.handakte.de/.

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