Stellungnahme des ADAC zum Blogbeitrag
am 25.08.2006 von http://www.rsv-blog.de
Ich hatte hier die Würfelspiele des ADAC bei der Vorschußberechnung reklamiert. Die Leiterin Schadenregulierung Rechtschutz beim ADAC nimmt nun dazu Stellung:
Sehr geehrter Herr Hoenig,
Zu Ihrem Blog-Beitrag vom 21.08.06 nehmen wir wunschgemäß Stellung. Seien Sie versichert, dass wir mit den Geldern unserer versicherten ADAC-Mitglieder verantwortungsvoll umgehen und auch den beauftragten Rechtsanwälten die angemessenen Vergütungen zukommen lassen.
Die von lhnen genannten Fälle sind überprüft worden. Durch die Sachbearbeitung wurden die jeweils angemessen erscheinenden Vorschusszahlungen angewiesen.
Gestatten Sie bitte einen Hinweis: In allen drei von lhnen genannten Fällen ist das an uns gerichtete Anschreiben ein Formularschreiben, dass sich hin bis zu der Vorschussanforderung beliebig austauschen lässt. Lediglich der Name des Mitglieds, das Aktenzeichen und der Vorwurf wurden individuell eingefügt bzw. mit gesandt.
Die nach dem RVG notwendige Beurteilung des Einzelfalls durch den Rechtsanwalt ist stereotyp beschrieben und wird durch die Verwendung als Baustein dem Einzelfall Ihres Mandanten sicher nicht gerecht.
Unsere Sachbearbeiter versuchen aus den hier vorhandenen und gelieferten Informationen die Berechtigung lhrer jeweiligen Vorschussforderung nachzuvollziehen. Das Ergebnis dieser Prüfung haben Sie auf Ihr Konto angewiesen bekommen.
Als erfahrener Rechtsanwalt wissen Sie, dass die Bedeutung für den Mandanten und selbstverständlich auch der Umfang und die Schwierigkeit des Mandats die wichtigsten Kriterien für die Beurteilung der Gebühren nach dem RVG sind. Die von lhrer Kanzlei dazu weitergegebene Information beschränkt sich auf einen in jedem der drei Fälle gleichlautenden Bausteinsatz. Darüber hinaus erscheint auch die von lhnen abgegebene Prognose auf durchwegs überdurchschnittliche Fälle bei allerdings objektiv völlig unterdurchschnittlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten problematisch und nicht nachvollziehbar.
Es wäre in Zukunft für beide Seiten …
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