Stellenanzeige: Generalbundesanwalt

Nein, die Stelle des GBA wird nicht öffentlich ausgeschrieben, auch wenn manche Juristen das für den besten Weg zur Wiederbesetzung halten. Doch in der Diskussion um die Nachfolge von Monika Harms haben mich meine Kollegen von SWR1 gebeten, doch mal eine passende Stellenanzeige zu schreiben: Was soll die Bewerberin / der Bewerber den für das Amt mitbringen? Hier also mein Entwurf (falls das BMJ den Text übernehmen will, erkläre ich mich damit schon vorab einverstanden!)

Die Bundesrepublik Deutschland sucht:

Generalbundesanwältin / Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Die Bewerberin oder der Bewerber leitet die gleichnamige Behörde in Karlsruhe und die Außenstelle in Leipzig und ist auch für die Mitarbeiter der Behörde in Berlin zuständig. Als politischer Beamter untersteht er oder sie dem Bundesministerium der Justiz. Ein gutes Verhältnis zur Bundesjustizministerin ist von Vorteil, war jedoch in der Vergangenheit nicht stets gegeben.

Zur Aufgabe gehört unter anderem die Verfolgung schwerwiegender terroristischer Straftaten, die Verfolgung von Spionage und Landesverrat sowie Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch.

Er oder sie ist zugleich für alle Revisionen in Strafsachen vor dem Bundesgerichtshof zuständig. Eine wichtige, jedoch in der breiten Öffentlichkeit wenig beachtete Aufgabe, bei der der Generalbundesanwalt strafrechtliche Fälle aus den Ländern in letzter Instanz vor den obersten Strafrichtern des BGH vertritt. Schließlich ist der Generalbundesanwalt auch für die Vertretung der Bundesrepublik in Justizverwaltungssachen zuständig, so dass auch Kenntnisse in Zivil- Arbeits- und Verwaltungsrecht erwünscht sind.

Bei dieser, wie auch bei allen anderen Aufgaben vor Gericht trägt die Generalbundesanwältin oder der Generalbundesanwalt eine rote Robe. Eine Gerichtsperücke ist nicht zu tragen. Eine besondere Frisur ist nicht Voraussetzung für das Amt, trägt aber zur Wiederkennung bei.

Der Bewerber muss die Befähigung zum Richteramt besitzen. Eine Tätigkeit als Staatsanwalt und / oder Strafrichter wird erwartet, mit der Diskussion von Examensnoten während des Berufungsverfahrens ist selbst dann zu rechnen, wenn sie aus dem vergangenen Jahrhundert stammen.

Die Arbeit ist gefahrgeneigt. Ein Vorgänger ist im Amt ermordet worden. Aktuell ist zumindest mit der Zusendung von scharfen …

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Themen: Berlin , Bmj , Robe , Leipzig , Bundesanwaltschaft , Generalbundesanwalt , Harms

Erschienen 2. Oktober 2011 auf http://www.swr.de/blog/terrorismus.

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