Stefan Niggemeier : Opfer des LG Hamburg?
am 05.12.2007 von medien-gerecht
Dass das LG Hamburg mit Meinungsäußerung im Internet auf Kriegsfuß steht ist dank des Heise-Urteils hinlänglich bekannt. Eine neue Posse schreibt das Gericht jetzt in einer einstweiligen Verfügung gegen den Journalisten Stefan Niggemeier. Dieser muss in besonders sensiblen Artikel Kommentare nicht etwa erst unverzüglich nach Kenntnis der schädigen Handlung löschen sondern schon im Vorfeld Vorkehrungen treffen, damit solche Kommentare gar nicht möglich sind. Im streitigen Fall ging es um ein Kommentar, der in der Nacht auf Sonntag um halb vier eingetragen wurde und von Herrn Niggemeier am Sonntag um 11 Uhr gelöscht wurde.
Laut dem Betroffenen hatten die Richter auch solch warmen Worte für ihn, die nur Richter haben können, wie etwa sich nachmittags mehrere Stunden hinzusetzen und Kommentare zu moderieren. Ob Journalisten (wie etwa Richter) dafür soviel Zeit haben, steht wohl auf einem Blatt, dass bei der Urteilsbegründung keine Rolle spielte.
Warum das LG Hamburg im Internet aber partout ein solch strenges Maß an Störerhaftung durchsetzen will, erscheint für viele unbegreiflich. Die Entscheidungen des LG Hamburgs werden immer wieder als realtiätsfremd bezeichnet. Der den Entscheidungen zugrunde liegenden Gedanken führt letztlich für Blogs und Foren dazu, dass die Betreiber einer erhöhten Haftung ausgesetzt sind und sie auch bei sofortigem pflichtgemäßen Handeln nach Kenntnis nicht von dieser Haftung befreit sind.
Das gerade Foren und Blogkommentare ein viel genutzer Ort für beleidigende Äußerungen sind, lässt sich auch sicherlich am Heise-Forum mit seinen ganzen Trollen belegen. Doch begründet dies vorab noch lange keine generelle Störerhaftung jeden Betreibers eines Blogs oder Forums für sämtliche künftige …
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