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Stasi-Kündigung ist unwirksam

am 04.02.2008 von http://log.handakte.de/

Das LArbG Berlin-Brandenburg hat die Kündigung der Frauenbeauftragten wegen Verdachts der Tätigkeit als IM für unwirksam erklärt.
Im vorliegenden Fall ging es um die Berufung des beklagten Landes gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12.06.2007, welches die gegenüber der Frauenbeauftragten des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg unter dem Vorwurf der Tätigkeit für das MfS ausgesprochene fristlose Kündigung für unwirksam erklärt hatte, weil sich aus den Akten der BStU keine hinreichenden Verdachtsmomente ergeben hätten. Die Kündigung war unter dem Vorwurf ausgesprochen worden, dass sich aus der sog. “Rosenholz-Datei” der Verdacht einer Tätigkeit als IM für das Ministerium für Staatssicherheit ergeben habe. Das beklagte Land möchte in der Berufungsverhandlung die Änderung dieser Entscheidung und die Bestätigung der Wirksamkeit der Kündigung erreichen. Die Klägerin ihrerseits begehrt im Wege der Anschlussberufung ihre Weiterbeschäftigung als Frauenbeauftragte.
Das LArbG Berlin-Brandenburg hat die Berufung des beklagten Landes zurückgewiesen und damit im Ergebnis die gegenüber der Frauenbeauftragten beim …

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