“Starrköpfige Dresdner”

Bereits am 13.03.2007 entschied das SächsOVG, dass der umstrittene Bürgerentscheid über den Bau der Dresdner Waldschlösschenbrücke nunmehr dergestalt umgesetzt werden muss, als die Landeshauptstadt verpflichtet ist, entsprechende Bauaufträge zu vergeben. (vgl. Pressemitteilung des SächsOVG) Die zunächst im Rahmen des Bürgerentscheides erklärte überwiegende Zustimmung der abstimmungsberechtigten Dresdner (zumindest die Mehrheit derer, die teilnahmen) geriet ins Wanken, als die Welterbekommission in der Folge der Entscheidung für den Bau das Elbtal auf die sog. “Rote Liste” der Welterbestätten setzte. Dies führte zu neuerlichen Diskussionen über das Für und Wider des Brückenbaus. Das Ergebnis des Bürgerentscheides, welchem nach der SächsGemO die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses zukommt, geriet quasi in Vergessenheit. Das SächsOVG stellte nunmehr fest, dass es sich ob des Demokratieprinzips an das Ergebnis des Bürgerentscheides gebunden sieht. Dies führt letztlich dazu, dass die Entscheidung wirksam ist, mithin der Bau zu beginnen ist. Dem SächsOVG ist (trotz der massiven Proteste) zuzustimmen, denn jede andere Entscheidung hätte den Sinn und Zweck der Institution des Bürgerbergehrens im Allgemeinen und der hier gegenständlichen Entscheidung in nicht hinnehmbarer Weise widersprochen. Solange und soweit der Beschluss wirksam ist, muss er konsequenter Weise umgesetzt werden. Hieran kann auch nichts ändern, dass es sich scheinbar einige der Stimmberechtigten zwischenzeitlich anders überlegt haben. Würde man dies als Argument für eine neuerliche Abstimmung zulassen, wäre einer Abstimmung “solange, bis das Ergebnis stimmt” der Weg geebnet. Unbeeindruckt hiervon stellt Der Spiegel in seiner aktuellen Printausgabe (Heft 12 v. 19.03.2007, S. 52f) fest, dass die “Starrköpfigkeit der Dresdner” wohl verantwortlich sei, wenn die UNESCO überhaupt keine Kulturerbestätten in Deutschland mehr anerkenne. Der Spiegel bewertet die Entscheidung des OVG kurz als Erlaubnis, “dass ein vierspuriger Brückenklotz das berühmte Elbtal zerschneiden dürfe”. Klar, das Gericht hat sich etwas juristischer ausgedrückt. Man erkennt jedoch deutlich, dass die Medien hier wieder mal auf den Zug aufspringen, der in Richtung der Argumentation “wenn es um mehr geht muss das Gesetz auch mal zurückstehen” fährt. Natürlich hätten die Richter bei ihrer Entscheidung berücksichtigen müssen, dass sich die UNESCO jetzt bockig stellt und wegen eines Einzelfalls in Dresden, der nun leider auf dem Boden des geltenden Rechts nicht anders zu lösen ist, in Deutschland überhaupt nichts mehr finden wird, was als Weltkulturerbe anerkannt …

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Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 20. März 2007 auf http://andere-ansicht.eu/aav/.

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Polemik - Wikipedia
Bürgerentscheid zur Dresdner Waldschlösschenbrücke muss umgesetzt werden