StarCom zur Unterlassung verurteilt

Der Telekommunikationsanbieter StarCom wurde vom LG München (4 HK O 15405/08) verurteilt, es künftig zu unterlassen, Verbrauchern unverlangt und ohne Vertragsschluss Vertragsbestätigungen zuzuschicken. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Berlin, StarCom hat den Unterlassungsanspruch anerkannt: Das Unternehmen hatte Vertragsbestätigungen an Verbraucher geschickt, obwohl diese beteuerten, keinen Vertrag mit StarCom geschlossen zu haben. Als "Beweis" legte der Telekommunikationsanbieter teilweise Bestellformulare mit offenbar gefälschten Unterschriften der angeblichen Besteller vor. (Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin) Was sind das denn auch für Steinzeitmethoden? via Recht für Verbraucher

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Themen: Berlin , Vertrag , Starcom

Erschienen 28. Oktober 2008 auf http://www.ra-blog.de.

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