StarCom telekommunikations OHG in der Kritik bei den Verbraucherschützern
StarCom telekommunikations OHG in der Kritik bei den Verbraucherschützern
Der Münchner Telekommunikationsanbieter ist bei den Verbraucherschützern in Mecklenburg-Vorpommern stark in Kritik geraten. Wie Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale berichtet, liegen dem Juristen zur StarCom zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern vor. Dabei ist auffällig, dass es sich überwiegend um ältere Menschen handelt, welche immer wieder beschreiben, mit falschen Versprechen zur Unterschrift eines Preselection-Vertrages überredet worden zu sein.
Viele Verbraucher fühlen sich von den Werbern zur Unterschrift regelrecht genötigt. Oftmals sollen nicht einmal Vertragsunterlagen ausgehändigt werden, so dass es den Verbrauchern hinterher umso schwerer fällt nachzuvollziehen, was sie überhaupt unterschrieben haben und vor allem, wie sie davon wieder loskommen.
Die Palette der Beschwerden reicht von der Nichtanerkennung von Widerrufen und Kündigungen seitens StarCom über Forderungen von Vertragsauflösegebühren bis zum Vorwurf der Fälschung von Unterschriften auf den Vertragsunterlagen und dem Unterschieben von weiteren Abo-Verträgen.
Die Verbraucherzentrale rät: Generell sollten Sie keine Unterschriften zwischen Tür und Angel leisten! Halten Sie sich immer die Option offen, Vergleichsangebote einzuholen. In jedem Fall ist es wichtig, auf die Durchschrift des Ver…
» Vollständiger ArtikelThemen: Starcom , Ohg , Starcom Telekommunikation
Erschienen 26. Februar 2008 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.
Kommentare zu "StarCom telekommunikations OHG in der Kritik bei den Verbraucherschützern":
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