StarCom telekommunikations OHG in der Kritik bei den Verbraucherschützern

StarCom telekommunikations OHG in der Kritik bei den Verbraucherschützern

Der Münchner Telekommunikationsanbieter ist bei den Verbraucherschützern in Mecklenburg-Vorpommern stark in Kritik geraten. Wie Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale berichtet, liegen dem Juristen zur „StarCom“ zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern vor. Dabei ist auffällig, dass es sich überwiegend um ältere Menschen handelt, welche immer wieder beschreiben, mit falschen Versprechen zur Unterschrift eines Preselection-Vertrages überredet worden zu sein.

Viele Verbraucher fühlen sich von den Werbern zur Unterschrift regelrecht genötigt. Oftmals sollen nicht einmal Vertragsunterlagen ausgehändigt werden, so dass es den Verbrauchern hinterher umso schwerer fällt nachzuvollziehen, was sie überhaupt unterschrieben haben und vor allem, wie sie davon wieder loskommen.

Die Palette der Beschwerden reicht von der Nichtanerkennung von Widerrufen und Kündigungen seitens StarCom über Forderungen von „Vertragsauflösegebühren“ bis zum Vorwurf der Fälschung von Unterschriften auf den Vertragsunterlagen und dem Unterschieben von weiteren Abo-Verträgen.

Die Verbraucherzentrale rät: Generell sollten Sie keine Unterschriften zwischen Tür und Angel leisten! Halten Sie sich immer die Option offen, Vergleichsangebote einzuholen. In jedem Fall ist es wichtig, auf die Durchschrift des Ver…

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Themen: Starcom , Ohg , Starcom Telekommunikation

Erschienen 26. Februar 2008 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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Kommentare zu "StarCom telekommunikations OHG in der Kritik bei den Verbraucherschützern":

22. Juli 2008 von Karin Herrmann — Ich habe gute Bekannte die am 30.April 2008 unter völlig falschen Vorspiegelungen einen Vertrag mit der StarCOM Telekommunikations oHG  abgeschlossen haben, und meiner Ansicht nach unter falschen Voraussetzungen zur Unterschrift überredet wurden.Die Familie sind Deutsche aus Rußland, und der deutschen Sprache nur bedingt mächtig.Das in dem Vertrag winzig klein gedruckte ist vom Sinn her für Frau P.(60 Jahre alt), die den Vertrag unterschrieben hat,nicht zu verstehen.Sie hat sich auf die Aussagen des Verkäufers verlassen, der ihr unter Anderem den Vertrag so dargestellt hat,daß sie davon ausgehen musste, für 3,95 monatlich könne sie unbegrenzt in Deutschland telefonieren.Frau P. war nicht klar, daß dies nur für das Festnetz galt, und hatte keine Ahnung,daß Telefonate mit dem Handy nicht unter "Festnetz"-Telefonate fallen.Dazu stellte sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus,daß der Tarif für 3,95 monatlich nur für eine Zeit von 120 Minuten monatlich galt.Der Verkäufer hat sie angewiesen bei € 7,95 (für einen weekend Tarif) anzukreuzen und so hat sie,ohne daß ihr das bewußt war, eine Grundgebühr von 11,90 monatlich unterschrieben für Wochenendtelefonate und 120 Minuten monatlich ins deutsche Festnetz.Außerdem war Frau P. nicht klar,daß zu den Beträgen die die StarCom erhebt, noch die Telefongrundgebühr der Telecom hinzukommt.Am 17.05.2008 erhielt Frau P.eine Auftragsbestätigung von Starcom und nach Rücksprache mit Bekannten wurde ihr erst klar, was sie abgeschlossen hatte.Am 20.05. schickte sie einen Widerruf an StarCom ab welcher mit Schreiben vom 27.05.2008 von der StarCom abgelehnt wurde,weil die Widerrufsfrist von 14 Tagen überschritten sei.(Vertragsunterschrift war am 30.04.08)Frau P.wurde bei Vertragsabschluss nicht auf Widerrufsfristen hingewiesen,noch sind solche aus dem Frau P. vorliegenden Vertrag zu erkennen.Hier wurde ganz offensichtlich mit der Vertragsunsicherheit in Bezug auf die deutsche Sprache agiert.Das ist unseriös und grenzt schon ans Betrügerische.Jedenfalls sind die Geschäftspraktiken der StarCom sehr dubios, und es ist ratsam VOR Unterschrift sich den Vertrag geben zu lassen, und in aller Ruhe über das Geschriebene nachzudenken.
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