StarCom - frech

Die Mandantin hat sich per Haustürgeschäft von einem StarCom-Vetreter einen Telefonvertrag aufschwatzen lassen, dann aber nach vier Wochen den Widerruf erklärt. StarCom ist natürlich nicht bereit, den Vertrag aufzugeben. Auch auf entsprechendes anwaltliches Schreiben, dass die Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: StarCom Telekommunikation oHG, Kistlerhofstraße 170, 81379 München.

nicht den Erfordernissen entspricht, verkündet StarCom im Brustton der Überzeugung, dass die Belehrung den gesetzlichen Vorschriften genüge. Komisch nur, dass StarCom jedenfalls ihre AGB mit Stand 1. Juli 2008 der aktuellen Rechtslage angepasst hat. Dort findet sich eine Widerrufsbelehrung mit geändertem Fristbeginn und die zudem auch über die Widerrufsfolgen aufklärt.

Widerrufsbelehrung: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. ...

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns ggf. Wertersatz leisten. ...

Mal sehen, ob StarCom es auf eine gerichtliche Überprüfung ankommen lässt.

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Themen: Fax E Mail
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 18. September 2008 auf http://ra-melchior.blog.de.

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