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Standesrecht im Lichte des Monopolverlustes

am 25.08.2006 von http://strafverteidigerbericht.beeplog.de

Die Diskussion um das neue Rechtsberatungsgesetz, die die Lichtenrader Notizen aufgreift, zwingt mich zu der Überlegung mit welcher Begründung die für Anwälte geltenden Standesregeln noch Bestand haben können.
Jedes Autohaus, das als Nebenleistung künftig Rechtsrat erteilen darf, ist nicht beschränkt hinsichtlich seiner Werbemöglichkeiten: bunte Handzettel, Aktionstage, Radiowerbung, krass-fette Plakate usw.
Jeder Schrauber ist frei in seinen Äußerungen, bis zur Strafbarkeitsgrenze. Warum muss ich gegenüber der Anwaltskammer Stellung nehmen, wenn irgendein Döskopp meint, ich hätte ihm nicht so böse Dinge schreiben dürfen, oder ein weinlicher Kollege mich dort anschwärzt.
Warum kann jeder Handwerksbetrieb, der als Nebenleistung demnächst Rechtsrat erteilen darf, nach seiner Pleite als Limited weitergeführt werden und ein Anwalt, der bei Immobiliengeschäften heringefallen ist, deshalb kein Geld mehr hat, bekommt die Zulassung entzogen. Warum? Weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass er sich an Mandantengeldern bereichern wird, um seine Schulden abzuzahlen.
Alle dürfen Zweigstellen eröffnen, um zu expandieren. Warum darf ich nicht in irgendeiner Stadt, einen Raum mieten mit einem riesigen Schild davor: "Strafverteidigungen".
Warum dürfen Kollegen nicht Rechtsrat erteilen für 20,00 €. 10 mal …

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