Standardisierungsrat verabschiedet DSR 16
am 06.05.2008 von http://www.steuerrechtblog.de
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat am 5.5.2008 in Öffentlicher Sitzung den Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 16 Zwischenberichterstattung (DRS 16) verabschiedet und dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) zur Bekanntmachung vorgelegt. Dieser Standard konkretisiert die insbesondere im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingefügten Vorschriften des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (TUG) vom 15. Dezember 2005 und der Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung (TranspRLDV) vom 13. März 2008, in denen Rahmenbedingungen zur Halbjahres- und Quartalsfinanzberichterstattung sowie zur Zwischenmitteilung der Geschäftsführung vorgegeben werden.
DRS 16 regelt auch den mit dem TUG erstmals gesetzlich geforderten Zwischenlagebericht im Halbjahresfinanzbericht, die Zwischenmitteilung der Geschäftsführung und die als “Bilanzeid” bezeichnete Versicherung der gesetzlichen Vertreter. Letztere ist sowohl Bestandteil der Jahres- als auch der Halbjahresfinanzberichterstattung. “Damit gibt dieser Standard den Unternehmen über den Gesetzestext hinaus wichtige Vorgaben zur Ausgestaltung dieser neuen Zwischenberichtsinstrumente. Wir hoffen auf eine positive Aufnahme des Standards in der Praxis.” kommentierte Liesel Knorr, Präsidentin des Deutschen Standardisierungsrates die Verabschiedung des DRS 16.
Entsprechend des WpHG ist die Halbjahresfinanzberichterstattung grundsätzlich für alle so genannten “Inlandsemittenten” (d.h. Aktien- und Schuldtitelemittenten) verpflichtend; Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung sind hingegen lediglich von Aktienemittenten zu erstellen. DRS 16 ist von diesen Unternehmen anzuwenden, sofern sie gesetzlich zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts verpflichtet sind. Allen anderen Unternehmen wird die Anwendung des Standards empfohlen.
Ziel der Zwischenberichterstattung nach DRS 16 ist es, unterjährig entscheidungsnützliche Informationen über die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und die voraussichtliche Ent-wicklung im Geschäftsjahr des Konzerns zu geben.
Der Halbjahresfinanzbericht umfasst einen verkürzten Abschluss, einen Zwischenlagebericht und eine Versicherung der gesetzlichen Vertreter und ist innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Halbjahrs zu veröffentlichen. Dabei sind …
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