Stammzellforschung zwischen Grundrechtsgewährleistung und objektivem Schutzauftrag
am 30.07.2007 von Weblawg.de... Dreh- und Angelpunkt des verfassungsrechtlichen Spannungsfeldes zwischen Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) sowie Menschenwürde- und Lebensschutz (Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG), in dem sich die Stammzellforschung bewegt, ist der rechtliche Status des Embryos in vitro, aus dem die Stammzellen gewonnen werden, und die damit verbundene Reichweite des staatlichen Schutzauftrags. Hierzu werden unterschiedliche Positionen vertreten: Das Bundesverfassungsgericht legt sich in seinen Entscheidungen zum Schwangerschaftsabbruch nicht fest, ob das werdende Leben bereits selbst Grundrechtsträger ist oder nur vom objektiven Schutzgehalt der Grundrechte erfasst ist. In der Literatur gehen die Auffassungen auseinander: Eine Ansicht sieht zwischen geborenem Menschen und Embryo in vitro keinen Unterschied, der es rechtfertigen würde, dem Embryo einen geringeren grundrechtlichen Schutz zukommen zu lassen. Sie erkennt den Embryo in vitro als „vollwertigen“ Grundrechtsträger an. Eine Abwägung zwischen den von der Forschungsfreiheit geschützten Belangen im Rahmen der Stammzellforschung einerseits sowie der Menschenwürde und des Rechts auf Leben des Embryos in vitro andererseits verbietet sich. Stammzellforschung ist hiernach ausgeschlossen. Nach gegenteiliger Auffassung ist der Embryo in …
Stammzellforschung zwischen Grundrechtsgewährleistung und objektivem Schutzauftrag
Weblawg.de / ... Dreh- und Angelpunkt des verfassungsrechtlichen Spannungsfeldes zwischen Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) sowie Menschenwürde- und Lebensschutz (Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG), in dem sich die Stammzellforschung bewegt, ist der rechtli…
In-vitro-Fertilisation
Blickpunkt Recht & Steuern / Aufwendungen für die Behandlung einer Krankheit, die nicht von der Krankenkasse oder vom Arbeitgeber nach beihilferechtlichen Vorschriften erstattet werden, können als außergewöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen sein. Kosten f…
Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff: Ethische Probleme der Stammzellforschung - in Humboldt Forum Recht
Think Law BLawG / “Professor Schockenhoff unternimmt in seinem Beitrag eine ethisch-moralische Analyse der Stammzellforschung. Vor dem Hintergrund der nunmehr vom Deutschen Bundestag beschlossenen Stichtagsverlagerung bei der Gewinnung und Verwendung von Stammze…
Welt-Stammzellen-Drehscheibe eröffnet
Medizin & Recht / Südkorea ist eines der führenden Ländern in der Stammzellforschung. Die Wissenschaftler des Landes sind von ethischen Forschungsbeschränkungen weitgehend frei, wie sie in ganz unterschiedlicher Form z.B. in Europa und den USA existieren. Die Sta…
EGMR trennt Menschenwürde und Lebensrecht
staatsrecht.info / EGMR trennt Menschenwürde und Lebensrecht In einem Urteil vom 8.7. hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Verfahren Vo ./. Frankreich das Lebensrecht jeder Person von der Menschenwürde unterschieden. Dies i…
Anhörung soll Perspektiven der Stammzellforschung klären
Weblawg.de / ... Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung veranstaltet am Montag, den 3. März, eine öffentliche Anhörung zur Änderung des Stammzellgesetzes. Die Mitglieder wollen unter anderem klären, ob neuere Forschungsergebnisse…
Experten haben unterschiedliche Positionen zur Würde von Embryonen
Weblawg.de / ... Bei der Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Montag zeigten sich die zwölf Sachverständigen uneins über eine mögliche Änderung des Stammzellgesetzes (16/7981, 16/7982, 16/7983, 16/7984 und 16/798…
