Tipps für Verhalten bei stalking
Lichtenrader Notizen | 29. Januar 2005 — Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz gibt online Tipps für Verhalten bei stalking. Die Bezeichnung Stalking kommt aus der Jäger…
Obsessives Verfolgen, Belästigen und Bedrohen einer Person gegen deren erklärten Willen - kurz Stalking, kann nach der Trennung schlimme Realität werden. Die Opfer werden mit nächtlichen Telefonanrufen, Droh-SMS und -Mails bombardiert oder vom Stalker überwacht und ausspioniert. Stalking kann sich bis hin zur körperlichen Gewalt entwickeln. Die Opfer leiden oft unter psychischen Folgen des Stalking, die vergleichbar mit den Symptomen einer posttraumatischen Belastungsstörung sind.
Die Täter kommen meist aus dem nahen Umfeld der Betroffenen. Fast 50% der Stalker sind Ex-Partner des Opfers. In der statistisch häufigsten Konstellation ist die noch Ehefrau das Opfer und der Ehemann der Stalker. An einer Scheidung wird der Stalker kein Interesse haben und diese versuchen solange wie möglich hinauszuzögern. Denn solange er noch verheiratet ist, bieten sich ihm vielfältige Gelegenheiten, Gründe für die weitere Kontaktaufnahme vorzuschieben.
Stalking nach der Trennung - was im Fall der Scheidung zu beachten ist!Da der Stalker in der Regel einer Scheidung nicht zustimmen wird, müssen Sie glaubhaft machen, dass die Ehe zerrüttet ist. Denn im Regelfall wird gegen den Willen des Partners eine Ehe erst nach drei Jahren Trennung geschieden. Die Opfer aber wollen einen klaren Schlussstrich ziehen, um weiteren Belästigungen zu entkommen.
Es kommt nur eine streitige Scheidung mit einer Trennungsfrist von einem Jahr oder darunter in Frage. Anders als bei der Scheidung nach drei Jahren Trennung, muss in diesem Fall der scheidungswillige Ehepartner beweisen, dass die Ehe gescheitert ist oder ihm das Abwarten der Frist nicht zugemutet werden kann. Hierfür ist es hilfreich, wenn Sie dem Gericht die Verhaltensweisen des Stalkers, die nach der Trennung stattgefunden haben, aufzählen und benennen können. Beweisen lassen sich ihre Aussagen, indem Sie die Handlungen des Stalkers dokumentieren.
Die erste Reaktion von Betroffenen ist oft die Vernichtung oder Löschung von Dokumenten, die vom Stalker stammen, um Abstand zu gewinnen. Dies ist nachvollziehbar, aber ein Fehler. Behalten Sie alle Briefe und Zettel, löschen Sie keine SMS oder E-Mail und speichern Sie - wenn möglich – aufgezeichnete Anrufe dauerhaft auf Ihrem Anrufbeantworter. Dokumentieren Sie mit Zeit- und Ortsangabe und eventuell vorhandenen Zeugen, falls der Stalker Sie persönlich versucht aufzusuchen. Diese Informationen sind wichtig, damit die Scheidung so schnell als möglich erfolgen kann.
Welche Strafe sieht das Gesetz für Stalking vor?Stalking-Opfer sind juristisch gesehen nicht völlig schutzlos. Während die Polizei früher erst eingreifen konnte, wenn es zu körperlichen Übergriffen gekommen war (Gewaltschutzgesetz), gibt es heute den Straftatbestand der Nachstellung. Dieser ist in § 238 StGB geregelt. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe für Stalking vor. Durch die Er…
» Vollständiger ArtikelErschienen 26. Oktober 2010 auf http://www.scheidungsfix.de/.
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