Stalker bleibt in Untersuchungshaft - auch ohne Haftgrund
am 25.03.2008 von strafprozess
Das Bundesgericht hebt einen Haftentscheid gegen einen mutmasslichen Stalker auf, verweigert aber - wie üblich - die Haftentlassung (BGer
1B_44/2008 vom 13.03.2008). Ich habe diese Praxis immer wieder kritisiert, aber einen derart krassen Fall habe ich bisher noch nicht angetroffen.
Das Bundesgericht lässt offen, ob überhaupt ein haftfähiges Delikt vorliegt und ob die Fortdauer der Haft verhältnismässig ist, verwirft in der Folge die von der Vorinstanz bejahten speziellen Haftgründe und stellt zudem eine mehrfache Verletzung des rechtlichen Gehörs fest. Trotzdem verzichtet es mit folgender “Begründung” auf die beantragte Haftentlassung:
Eine sofortige Haftentlassung durch das Bundesgericht (gestützt auf Art. 107 Abs. 2 BGG) ist jedoch nicht anzuordnen (E. 10).
Dem Beschwerdeführer X. wird gemäss BGer folgendes vorgehalten:
Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland führt eine Strafuntersuchung gegen X. wegen Nötigung und Hausfriedensbruch. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, er habe zwischen Oktober 2007 und Januar 2008 hartnäckig und erfolglos um eine junge Frau geworben. Obwohl er von ihr zurückgewiesen worden sei, habe er weiter Kontakt zu ihr gesucht, ihr aufdringlich nachgestellt und sie bis zu ihrer Wohnung verfolgt (sogenanntes “Stalking”). Ein von ihrer Mutter ausgesprochenes Hausverbot habe er …
Erneute Haftentlassung kurz nach Einreichung der Haftbeschwerde
strafprozess / Erneut musste sich das Bundesgericht (BGer, 1B_16/2008 vom 14.02.2008) mit einer zufolge Haftentlassung gegenstandslos gewordenen Strafrechtsbeschwerde befassen. Einen Tag nach dem vorinstanzlichen Haftentscheid beantragte der Beschwerdeführer dem…
Haftentlassung durch das Bundesgericht
strafprozess / In einem heute online gestellten Entscheid hat das Bundesgericht wieder einmal eine Haftbeschwerde gutgeheissen und die umgehende Haftentlassung angeordnet (BGE 1P.220/2006 vom 05.05.2006). Das Bundesgericht erachtete sämtliche besonderen Haftgrün…
Das Nachbesserungsrecht des Haftrichters
strafprozess / In einem heute online gestellten Entscheid (1B_111/2007 vom 03.07.2007) heisst das Bundesgericht erneut eine Haftbeschwerde gut, ohne den Beschwerdeführer, einen psychisch kranken Mann, der seine Mutter gebissen und geschlagen hatte, aus der Haft zu…
Wen oder was schützt die EMRK?
strafprozess / In einer Haftsache qualifiziert das Bundesgericht (BGer 1B_61/2008 vom 03.04.2008) die fehlende Begründung eines Hafterstreckungsentscheid als besonders schwerwiegend. Es kommt zum unbestreitbar richtigen Schluss, der angefochtene Entscheid genüge…
Wen oder was schützt die EMRK?
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Haft auch ohne besonderen Haftgrund
strafprozess / Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 12.10.2006 (1P.625/2006) einen für mich nicht nachvollziehbaren Haftentscheid erlassen. Unbestritten war der allgemeine Haftgrund des dringenden Tatverdachts. Das Vorliegen der besonderen Haftgründe der Kollusi…
Rechtswidrige Sicherheitshaft aufrechterhalten
strafprozess / Nach Art. 278 StrV / BE muss die Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter in HAftfällen innert zwei Monaten seit der Überweisung beginnen. Wird die Frist nicht eingehalten (sie kann durch die Anklagekammer verlängert werden), ist der Beschuldigte au…
Bundesgericht ordnet Haftentlassung an
strafprozess / In BGer 1B_51/2008 vom 19.03.2008 ordnet das Bundesgericht die Entlassung eines beschwerdeführenden Sicherheitshäftlings an. Leider äussert es sich nicht dazu, wieso in diesem speziellen Fall die unverzügliche Entlassung anzuordnen war, in ander…
» 1B_44/2008 (13.03.2008)
» Von der faktischen Arbeitsverweigerung eines Haftrichters und den angedrohten Konsequenzen | strafprozess.ch
Mit ungewöhnlich scharfen Worten heisst das Bundesgericht (Urteil 1B_154/2007 vom 14.09.2007, BGE-Publikation) eine Haftbeschwerde gegen einen Entscheid eines
