Stafprozessnovelle 2008 - Alles Neu im Vorverfahren
am 26.12.2007 von http://lawontheblog.kundp.at
Bereits im Jahr 2004 parlamentarisch beschlossen, tritt am 1.1.2008 die bezüglich des Vorverfahrens komplett neu gefasste Strafprozessordnung (StPO) in Kraft.
Faktum ist Folgendes: Wenn man die letzten Jahrzehnten bezüglich Reformen der “großen” Prozessordnungen, nämlich der Zivilprozessordnung, dem Verwaltungsverfahrensgesetz und eben der StPO betrachtet, muss man von einem großen Wurf sprechen. Tatsächlich wird erstmals seit langer Zeit ein ganz wesentlicher Verfahrensteil völlig neu gesetzlich geregelt, nämlich inhaltlich und legistisch. Dagegen war etwa die ZPO-Novelle 2002 absolut mutloses Flickwerk, das in der Praxis fast nichts gebracht hat. Vielleicht war daher der Gesetzgeber auch der Meinung, dass man einen groben Klotz (nämlich die Abläufe in Justiz und Polizei) nur mit einem groben Keil bearbeiten kann, also mit deutlichen gesetzlichen Anordnungen.
Stark vereinfacht war das System im strafrechtlichen Vorverfahren bisher so: Die Exekutive hat ermittelt und zwar von sich aus, oder auf “Ersuchen” der Staatsanwaltschaft. Was, wie, wo und gegen wen, oblag fast ausschließlich der Exekutive selbst. Lediglich, wenn es um schwere Eingriffe wie Lauschangriff etc. ging, musste ein Beschluss des Untersuchungsrichters eingeholt werden. Erst, wenn die Polizei ihre Untersuchungen abgeschlossen hatte, wurde einen Anzeige formuliert und an die Staatsanwaltschaft geschickt. Diese konnte dann das Verfahren einstellen, gleich die Anklage erheben, die U-Haft beantragen oder z.B. die Vernehmung der Beteiligten durch den U-Richter betreiben.
Im neuen System, soll nun der Staatsanwalt in das Zentrum des Geschehens rücken. Er soll einerseits die Ermittlungen der Exekutive leiten und lenken, andererseits selbst Ermitteln, etwa wenn es um die Durchführung von Vernehmungen etc. geht.
Der Richter tritt in den Hintergrund, er …
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