Stärkung der Interessen von Opfern und Zeugen im Strafprozeß?
Der Rechtsausschuß haat heute beschlossen, daß die Interessen von Opfern und im Strafverfahren stärker berücksichtigt werden sollen. Dazu beschloss der Rechtsausschuss am heute einen
Gesetzentwurf (16/12098), den die Koalitionsfraktionen vorgelegt hatten. Der Entwurf fand die Zustimmung der FDP. Die Fraktion Die
Linke votierte dagegen; die Grünen enthielten sich. Am späten Donnerstagabend wird das des Bundestages über die Initiative entscheiden.
Nach dem Beschluss des Rechtsausschusses ist beispielsweise vorgesehen, dass die von Zwangsverheiratung als Nebenkläger auftreten können. Zudem soll der Katalog der Taten, bei denen vor
Gericht ein Opferanwalt bestellt werden kann, erweitert werden. Dazu zählten beispielsweise sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Der
Ausschuss entschloss dazu, Beleidigungsdelikte aus dem Katalog, der zur berechtigt, herauszunehmen. Er argumentierte, derartige Taten seien nicht als besondere
schwerwiegend einzustufen.
Ferner sprach sich der Ausschuss dafür aus, in der Strafprozessordnung klarzustellen, dass für Verletzte, die in einem anderen
Mitgliedstaat der EU Opfer einer Straftat geworden seien, die Möglichkeit bestehe, diese Tat in Deutschland anzuzeigen. Um die Rechte
von Kindern und Jugendlichen, die Opfer einer Straftat geworden seien oder als Zeugen in einem Strafverfahren aussagen müssten,
weiter zu stärken, soll die Altergrenzen für ihre Aussage vor Gericht von derzeit 16 Jahre auf nunmehr 18 Jahre heraufgesetzt werden.
Auch die Rechte von Zeugen sollen verbessert werden…
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