Stadt-Umland-Verbandsgesetz verfassungswidrig

Das Landesverfassungsgericht von Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 22.10.2008 den § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Bildung von Stadt-Umland-Verbänden Halle (Saale) und Magdeburg (Stadt-Umland-Verbandsgesetz) für verfassungswidrig erklärt.

Nach § 2 Abs. 1 KomNeuglGrG sollen die in der Anlage zu § 2 Abs. 1 benannten Gemeinden einen Zweckverband bilden. Diesem ist nach Satz 2 die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) zu übertragen. Nach § 2 Abs. 3 KomNeuglGrG können die betroffenen Gemeinden zu einem solchen Zweckverband zusammengeschlossen werden, wenn sie sich nicht bis zum 30. 6. 2006 freiwillig zu einem Zweckverband zusammenschließen.

Das kommunale Demokratiegebot sei durch die gesetzgeberische Ausgestaltung der Stimmverhältnisse in der Verbandsversammlung verletzt. Die Mitglieder des Zweckverbands entsendeten nach § 6 Abs. 1 je einen Vertreter in die Verbandsversammlung. Nicht alle Vertreter in der Zweckverbandsversammlung hätten aber gleiches Stimmgewicht. Nach § 6 Abs. 3 S. 1 besitze der Vertreter der kreisfreien Stadt 50% der Stimmen der anwesenden Vertreter in der Verbandsversammlung. Jeder Vertreter der übrigen Verbandsmitglieder habe dagegen eine Stimme je angefangene 1.000 Einwohner seiner Gemeinde. Der Gesetzgeber habe daher das Kriterium der Einwohnerstärke bei der Bemessung der Stimmenzahl in der Zweckverbandsversammlung zugrunde gelegt, was wie Art. 51 Abs. 2 GG zeige nicht ungwöhnlich sei und deutscher bundesstaatlicher Tradition entspreche. Das Stimmengewicht der kreisfreien Städte habe der Gesetzgeber dabei auf 50% reduziert, obwohl die Anzahl der Einwohner zu einer höheren Stimmengewichtung führen würde. Dies sei gerechtfertigt, weil es sonst zu einem Übergewicht der kreisfreien Städte in der Verbandsversammlung komme.

Die Regelung zur Stimmgewichtung verstoße aber gegen Art. 2 Abs. 3 i.V.m. Art. 87 SachsAnhVerf, weil die Regelung es zulasse, dass die kreisfreien Städte schon durch Hinzugewinnung lediglich einer weiteren Mitgliedsgemeinde eine Mehrheitsentscheidung herbeiführen könne. Bei der Übertragung der Flächennutzungsplanung von der Gemeinde auf einen Zweckverband sei die bürgerschaftlich-demokrati…

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Themen: Tradition , Stadt-umland-verbandsgesetz

Erschienen 16. April 2009 auf http://www.peter-kehl.de.

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