Stadt Ulm musste Terrorhelfer Selek ausbürgern

Atilla Selek im "Sauerland-Prozess"

Der als Helfer der “Sauerlandgruppe” zu fünf Jahren Haft verurteilte Atilla Selek aus Ulm hat die deutsche Staatsbürgerschaft zu Recht entzogen bekommen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat heute bekannt gegeben, dass Seleks Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen in dieser Sache nicht zugelassen wird. Damit gilt das Urteil des Verwaltungsgerichts – und Atilla Selek ist ausgebürgert. Der Verwaltungsgerichtshof legt ihm indirekt nahe, zukünftig mit seiner Frau in der Türkei zu leben.

Kurz zur Erinnerung: Der heute 26jährige Selek wurde 1985 in Ulm als türkischer Staatsbürger geboren. 2004 beantragte er in Ulm die deutsche Staatsbürgerschaft und wurde 2005 eingebürgert, obwohl bereits gegen ihn ermittelt wurde. Vor der Festnahme der “Sauerlandgruppe” setzte sich Selek in die Türkei ab. Dauerhaft, wie die Verwaltungsrichter glauben. 2007 wurde er in der Türkei unter Terrorverdacht festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte ihn als Terrorhelfer im “Sauerlandverfahren” im Jahr 2010 zu 5 Jahren Haft. Seit 2011 ist er wieder frei und lebt derzeit (mit einer kurzen Ausnahme während des Papstbesuches) in Freiburg und macht eine Ausbildung. Seine Frau beantragte zuletzt den Zuzug zu ihrem Mann – ausgerechnet nach Ulm, wo sich Atilla Selek laut Bewährungsbeschluss nicht mehr aufhalten soll.

Die Stadt Ulm hatte Selek nach der Verurteilung die Einbürgerung aberkannt. Selek klagte vor dem Verwaltungsgericht und verlor.

“Auch der VGH geht davon aus, dass der Kläger ein gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft München anhängiges Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz arglistig verschwiegen habe.”, sagt der Verwaltungsgerichtshof zu seiner Entscheidung, die Berufung nicht zuzulassen. Deswegen habe die Stadt Ulm keine andere Möglichkeit gehabt, als die Einbürgerung zurückzunehmen: “Bei dieser Sachlage wäre ein Aufrechterhalten der durch arglistige Täuschung erwirkten rechtswidrigen Einbürgerung schlechthin unerträglich”, schreibt der VGH in seiner Pressemeldung.

Sorgen um Seleks Zukunft macht sich der VGH nicht. Es sei wegen der türkischen Staatsangehörigkeit seiner Ehefrau auch fraglich,…

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Themen: Freiburg , Dauerhaft , Ulm , Sigmaringen , Iju , Selek , Sauerlandgruppe

Erschienen 9. Februar 2012 auf http://www.swr.de/blog/terrorismus.

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