Stadt München lässt KFZ-Kennzeichen notieren

Die Abendzeitung berichtet darüber , dass die Stadt München KFZ-Kennzeichen von ordnungsgemäß geparkten Fahrzeugen notieren lässt und zwar durch eine Fremdfirma. Das soll die Stadt auf Nachfrage hin auch bestätigt haben. Die AZ zitiert den Sprecher des städtischen Planungsreferats mit den Worten:

“Die Kennzeichen der parkenden Autos werden von einer Firma, mit der wir einen Vertrag haben, registriert. So lässt sich im Nachhinein feststellen, welche Kfz-Bewegungen stattgefunden haben.“

KFZ-Kennzeichen sind personenbezogene Daten, zumindest für Behörden, die in der Lage sind, den Fahrzeughalter zu ermitteln. Als rechtliche Grundlage der Maßnahme betrachtet die Stadt München Art. 56 Abs. 2 BayGO i.V.m. Art. 16 BayDSG.

Art. 56 Abs. 2 der Gemeindeordnung besagt aber nur, dass die Gemeinden für einen ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu sorgen haben und enthält keinerlei Gestattungen für eine Datenerhebung. Nach § 16 BayDSG dürfen Daten überhaupt nur dann erhoben werden, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der erhebenden Stelle liegenden Aufgaben erforderlich ist. Darüber hinaus müssen Daten aber beim Betroffenen offen mit seiner Kenntnis erhoben werden, sofern sie nicht aus allgemein zugänglichen Quellen stammen.

Da die Stadt die Daten nicht beim Betroffenen mit seiner Kenntnis erhebt, scheint die Stadt davon ausz…

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Themen: Bayern , Datenschutz , München , Sprecher , Registriert , Vertrag

Erschienen 18. Juni 2011 auf http://www.internet-law.de/.

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