Stadt Mannheim verlangt Unterlassung des Twitter-Namens "Mannheim"

Dass es zu solchen Streitigkeiten kommen würde, war absehbar. Eine Privatperson hatte sich in der Anfangszeit von Twitter (2007) dort den Nutzernamen "Mannheim" gesichert. Die Stadt Mannheim hat mehr als zwei Jahr gebraucht um dies zu bemerken und verlangt nun von dem Nutzer Unterlassung und Freigabe. Zu Recht? Für Domains ist diese Fragestellung längst geklärt. Wer sich den Namen einer Stadt als Domain registriert, verletzt, von einigen Ausnahmefällen abgesehen, die Namensrechte der Kommune und ist zur Unterlassung verpflichtet. Ob man das bei Twitter auch so sehen kann, halte ich allerdings für zweifelhaft. Denn die Benutzung des Twitter-Namens müsste als namensmäßiger Gebrauch des Städtenamens aufgefasst werden und beim Publikum müsste die Erwartung bestehen, unter dem Twitter-Profil "Mannheim" tatsächlich auf die Stadt zu treffen. Ob man insoweit die Domainrechtsprechung eins zu eins übertragen kann, ist eine offene und bislang ungeklärte Frage. Ich denke allerdings, dass die Erwartungshaltung der Twitter-Nutzer im Hinblick auf Nutzernamen eine andere ist, als die Erwartungshaltung bezüglic…

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Themen: Halte , Twitter
Rechtsgebiet: Namensrecht

Erschienen 22. Januar 2010 auf http://www.internet-law.de/.

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