Stadt Augsburg lässt Abmahnung fallen

Wie am 24.11.2009 berichtet, wurde ein 25 Jähriger wegen “Namensanmaßung”, durch widerrechtliches verwenden der Domain augsburgr.de von der Stadt Augsburg abgemahnt. Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl erklärte, dass der Ablauf in dem Fall zwar rechtlich korrekt war, jedoch sei er mit der Vorgehensweise und der Kostenlast für den Bürger nicht einverstanden. Gribl versicherte, dass der Blogger die Abmahnkosten von 1890 Euro nicht bezahlen müsse.

Ein richtige und gute Entscheidung. Bedauerlich ist nur, dass der …

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Themen: Abmahnung , Kosten , Domain , Anwaltskosten
Rechtsgebiet: Namensrecht

Erschienen 25. November 2009 auf http://www.rechtsteufel.de.

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