Die elektronische Fußfessel kommt
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Am 29.08.2011 unterzeichneten Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg – Vorpommern den Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL). Hessen und Bayern haben ihn bereits zuvor unterzeichnet.
Ziel des Staatsvertrages ist es, mit Hilfe einer sogenannten elektronischen Fußfessel bei entlassenen Straftätern deren Aufenthaltsort mittels GPS festzustellen. So sollen die eingehenden Ereignismeldungen aus der elektronischen Aufenthaltsüberwachung rund um die Uhr entgegen genommen und bewertet werden. Notwendige Maßnahmen der zuständigen Stellen können so umgehend in die Wege geleitet werden, um auf Gefahrensituationen zu reagieren. Zugleich übernimmt die Überwachungsstelle eine wichtige Filterfunktion, um die Anzahl unnötiger Einsätze der Polizei oder der Bewährungshilfe so gering wie möglich zu halten.
Angesiedelt wird die GÜL in Hessen. Zum 1. Januar 2012 wird sie den Dienst aufnehmen und ihren Sitz in der Gemeinsamen IT-Stelle des Landes Hessen in Bad Vilbel haben. In Hessen hat man schon seit über zehn Jahren Erfahrung mit dem Projekt ‚Elektronische Fußfessel‘, die beim Aufbau der Überwachungsstelle nützlich ist.
Durch die länderübergreifende Zusammenarbeit soll, so die Justizminister bei der Unterzeichnung, auf effiziente Weise möglichst schnell ein flächendeckendes elektronisches Überwachungssystem aufgebaut werden. Die Aufnahme des Echtbetriebs der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle ist für Januar 2012 geplant.
Die Kosten für Überwachung und Personal werden auf die einzelnen Bundesländer umgelegt. Sie sind auf knapp zwei Millionen Euro im Jahr veranschlagt.
Zur Anwendung gelangt die elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ), nachdem durch ein Gericht sie im Rahmen der Führungsaufsicht angeordnet hat. Dabei wird vorausgesetzt, dass der Straftäter eine mindestens dreijährige Strafe vollständig verbüßt bzw. die Erledigung einer Maßregel wie der Sicherungsverwahrung eingetreten ist und weiter die Gefahr schwerer Straftaten, insbesondere Gewalt- und Sexualstraftaten besteht.
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist kein Ersatz für den Straf- oder Maßregelvollzug, sondern kommt erst dann zum Einsatz, wenn dieser aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen beendet ist. Ziel ist die Hemmschwelle für die Begehung neuer Straftaten durch die Erhöhung des Entdeckungsrisikos heraufzusetzen und damit die Sicherheit der Bevölkerung im Allgemeinen und bestimmbarer möglicher Opfer im Besonderen zu verbessern. Erreicht werden soll dies durch eine GPS-gestützte Überwachung.
Hier sind unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten vorgesehen: 1. Eine allgemein vorbeugend wirkende, elektronische Aufenthaltsüberwachung. Sie ist nicht mit aufenthaltsbeschränkenden Weisungen verbunden. Sie hat aber zur Folge, dass bei einem späteren Tatverdacht die Aufenthaltsdaten ausgewer…
» Vollständiger ArtikelErschienen 31. August 2011 auf http://www.rechtslupe.de.
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