Staatstrojaner verletzt Verfassungsrecht

Der Chaos Computer Club (CCC) hat nach seinen Angaben eine staatliche Spionagesoftware analysiert.

Der so genannte “Bundestrojaner” oder je nach Bundesland auch “Bayerntrojaner” etc. dient Ermittlern in Deutschland zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung, damit Gespräche über das Internet, die per Voice-over-IP übermittelt werden, bereits vor der Verschlüsselung beim Sender oder nach der Entschlüsselung beim Empfänger abgehört werden können.

Da diese “Quellen-TKÜ” einen gravierenden staatlichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen darstellt, darf diese ausschließlich für das Abhören von Internettelefonie verwendet werden. Dies muss durchentsprechende technischen und rechtlichen Maßnahmen gewährleistet werden.

Der CCC prangert an, dass der von ihm untersuchten Trojaner nicht nur höchst intime Daten ausleiten könne, sondern auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware biete. Aufgrund grober Design- und Implementierungsfehler entstünden außerdem eklatante Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern, die auch Dritte ausnutzen könnten. Der Trojaner sehe eine Erweiterbarkeit auf die volle Funktionalität des Bundestrojaners – also das Durchsuchen, Schreiben, Lesen sowie Manipulieren von Dateien – von Anfang an vor. Sogar ein digitaler großer Lausch- und Spähangriff sei möglich, indem ferngesteuert auf das Mikrophon, die Kamera und die Tastatur des Computers zugegriffen wird.

Nach Angaben von SPON stammt zumindest einer der Trojaner aus Bayern. Ein Strafverteidiger aus Landshut hatte eine verseuchte Festplatte, die seinem Mandanten gehörte, an den CCC weitergegeben. Weitere Details nennt heise online.

Ob dieser Trojaner tatsächlich von staatlichen Stellen eingesetzt wu…

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Themen: Ccc , Chaos Computer Club , Trojaner , Bundestrojaner , Abhören , TkÜ , Staatstrojaner
Rechtsgebiet: Datenschutzrecht

Erschienen 12. Oktober 2011 auf http://www.lbr-law.de.

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