Staatsrechtler Höfling: Schaler Nachgeschmack

Der Kölner Staatsrechtler Wolfram Höfling, Experte für Versammlungsrecht, sprach nach dem Verbot, mit dem die Polizei auf gewaltsamen Ausschreitungen von linksautonomen Gegendemonstranten reagiert, von einem “schalen Nachgeschmack“.

Grundsätzlich gelte, dass Gegendemonstranten eine angemeldete Versammlung nicht stören oder verhindern dürfen, sagte der Direktor des Instituts für Staatsrecht an der Universität zu Köln dem “Kölner Stadt-Anzeiger“. Der Staat sei verpflichtet, der ursprünglich genehmigten Demonstration zu ihrem Recht zu verhelfen. Durch das Verbot habe die Polizei einen “Nicht-Störer” - nämlich die als rechtsextrem eingestufte Organisation “Pro Köln” als Organisatorin der Kundgebung - für die Aktionen von Störern in Anspruch genommen. (…)

Qeulle: Finanznachrichten vom 22.09.2008

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Themen: Demonstration

Erschienen 22. September 2008 auf http://log.handakte.de/.

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