Staatsexamen: Warum wir es brauchen

Allerdings führt jedenfalls für den Zugang zum Vorbereitungsdienst – anders mag es mit Anerkennungen für den rein akademischen Bereich aussehen – auch zukünftig kein Weg an der staatlichen Pflichtfachprüfung vor den Justizprüfungsämtern vorbei. Das ist deshalb so und muss auch so bleiben, weil die Erste Juristische Prüfung in Deutschland nicht wie in nahezu allen anderen Staaten nur eine reine Hochschulabschlussprüfung ist, sondern sie zugleich auch die Zugangsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare darstellt. In anderen EU-Ländern wie zum Beispiel Frankreich sind für die Aufnahme in postuniversitäre juristische Vorbereitungsdienste stattdessen – wohl europarechtlich unbedenklich – gesonderte Zugangsprüfungen mit Wettbewerbscharakter abzulegen (so genannte „concours“). Dem entspricht in Deutschland die staatliche Pflichtfachprüfung. Die dort nachzuweisenden Kenntnisse in den Kernbereichen des deutschen Rechts sind unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (vgl. § 5 II DRiG und z.B. § 58 II Nr. 1 BayJAPO n.F.). Nachzuweisen haben diese Kenntnisse deshalb auch EU-Ausländer – ebenso wie alle anderen Bewerber für den Vorbereitungsdienst – in der hierfür einzig und allein vorgesehenen staatlichen Pflichtfachprüfung und nicht durch eine wie auch immer geartete „Anrechnung“ von zu einem Nachweis dieser Kenntnisse gar nicht geeigneten Aufbau- oder Promotionsstudiengängen oder gar von beruflichen Erfahrungen zum Beispiel als Rechtsbeistand, wie es Timm/Kempter gerne hätten. [...] Fazit: Wer meint, die für eine erfolgreiche Teilnahme an Vorbereitungsdienst und Zweiter Staatsprüfung erforderlichen Kenntnisse im deutschen Recht zu besitzen, der mag sich, auch im eigenen Interesse, zunächst der hierfür vorgesehenen staatlichen Pflichtfachprüfung stelle…

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Themen: Anwaltsmarkt , Referendariat , Studium , Rechtsprechung , Vorbereitungsdienst

Erschienen 29. August 2006 auf http://www.jurabilis.de.

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