Staatsanwaltschaft Wuppertal lehnt Ermittlungen ab!

Wie HEISE.DE berichtet hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal als erste deutsche Ermittlungsbehörde die massenhafte Ermittlung von Tauschbörsen-Nutzern abgelehnt. Typischerweise erstatten die (manchmal vermeintlichen) Rechteinhaber massenhafte Strafanzeigen, im Wesentlichen wegen der angeblicher Urheberrechtsverletzungen unter Angabe der IP-Adresse, die durch bestimmte Software protokolliert wurde. Allein im Januar und Februar 2008 sollen über 2.000 Strafanzeigen dieser Art eingegangen sein! Hintergrund ist der, dass die Rechteinhaber selbst nicht berechtigt sind von den Providern die Anschlussinhaber abfragen zu können, sondern dazu die Staatsanwaltschaften mit unzähligen Strafanzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen mit dieser Ermittlung beschäftigen. Dass die meisten Verfahren eingestellt werden, ist den Abmahnern nicht wichtig, denn es geht „nur“ um die Ermittlungsergebnisse, die im Wege der Akteneinsicht zu den Daten der Anschlussinhaber führen. Diese werden kann, ebenfalls mit massenhaften Anwaltsschreiben, die alle inhaltsgleich sind, kostenpflichtig abgemahnt. Bis zur Verweigerung der ersten Staatsanwaltschaft ein gutes Geschäft, das eine Unmenge Arbeit auf die Behörden verlagert... Mein herzlicher Dank und meine Hochachtung geht an die Staatsanwaltschaft, die sich dieser Masche widersetzt! Hoffentlich werden die aktuellen Urteile des Bundesverfassungsgericht zum neu geschaffenen Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und dessen Ausformungen konsequent weitergedacht. Persönliche Daten, wie die jeweilige IP-Adresse, die eine Zuordnung zum Anschlussinhaber ermöglicht, dürfen nicht von privatwirtschaftlich programmierter Protokollsoftware aufgezeichnet werden, sonst darf der Staat bald weniger als seine Unternehmer! Marc Quandel Rechtsanwalt - Rechtsanwälte Schmitz & Quandel

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Themen: Staatsanwaltschaft , Wuppertal

Erschienen 26. März 2008 auf http://www.jura-to-go.de/juratogo/Willkommen/Willkommen.html.

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