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Staatsanwaltschaft und die ewige 3-Tage-Frist

am 09.08.2006 von http://strafverteidigerbericht.beeplog.de

Gerade heute stört mich wieder einmal mehr die bei Zusendung der Ermittlungsakte von der Staatsanwaltschaft routinemäßig gesetzte 3- Tage- Rückgabefrist.
Am Freitag 4.8 kriege ich eine Ermittlungsakte auf den Tisch zusammen mit zwei weiteren, am 7.8. ruft hier die Staatsanwaltschaft an, sie bräuchte dringend die Akte zurück. Gestern und vorgestern bekam ich nochmals fünf Ermittlungsakten, alle mit einer Rückgabefrist von 3 Tagen versehen und der Bitte schon bei Rückgabe zu erklären, ob und ggf. wann mit einer Stellungnahme gerechnet werden kann.
Da soll ich innerhalb von drei Tagen, in dem einen Fall übers Wochenende, die Akten einscannen oder kopieren lassen und mit den Mandanten besprechen, ob, und wie wir uns einlassen wollen und die Akten wieder bei der STA abliefern. Auch wenn Schweigen meistens der einzig richtige Weg ist, kann nicht selten durch eine durchdachte Stellungnahme, die Sache im Vorfeld aus der Welt geschafft werden.
Das erfordert aber gründliche Überlegungen, die …

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