Staatsanwaltschaft - lieb und teuer

Über einen ersichtlich haltlosen Strafbefehl und einen wohl vorhersehbaren Freispruch war hier bereits berichtet worden.

Diese Vermutung nicht vermessen - in der Hauptverhandlung kam es, wie es kommen musste: Der Mandant schwieg, dessen Gattin ebenso. Die Kron- und einzige Zeugin der Anklage wiederholte das, was schon bekannt war - nämlich, dass nach ihrer Erinnerung der flüchtige PKW von einer Frau mit langem, rötlichen, lockigen Haar gesteuert worden war.

Der Vorsitzende stellte zutreffend fest, dass diese Beschreibung nun wirklich weder auf den Angeklagten noch auf dessen Gattin passte. Allerdings hatte er keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin und überlegte laut, ob der Angeklagte - der ja im Ermittlungsverfahren eingeräumt hatte, gefahren zu sein - vielleicht jemanden decken wollte, wie z.B. seine Tochter. So könnten die Ermittlungen der StA ja ggf. weitergehen, auch wenn der Angeklagte freizusprechen wäre.

Doch schon folgte das endgültige Aus: Der Sachverständige meinte, es sei nicht nachweisbar, dass die eher geringfügige Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen wahrnehmbar gewesen sei.

Das war’s dann endgültig - egal, wer der Täter oder die Täterin war, jedenfalls fehlt es mangels Wahrnehmbarkeit an einem nachweisbaren Vorsatz. Damit also Freispruch,…

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Themen: Staatsanwaltschaft , Fes

Erschienen 4. April 2007 auf http://ra-melchior.blog.de.

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