Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen gegen Tauschbörsennutzer ab

Wie heise online berichtet, verweigert die Staatsanwaltschaft Wuppertal seit kurzem die Ermittlung von Tauschbörsennutzern. Sie schließt sich damit der Argumentation der Gegner des Vorgehens der Medienindustrie an.

Schließlich bedient die Musikindustrie sich der Staatsanwaltschaften nur als Helfer: Die Massenstrafanzeigen gegen Tatverdächtige erfolgen nicht wegen eines Strafbegehrens der Rechteinhaber, sondern mit dem Ziel der Identitätsermittlung von Filesharing-Nutzern, da die Musikindustrie keinen eigenen Auskunftsanspruch gegen die Provider hat. Indem sie den Weg über das Strafverfahren einschlagen, unterlaufen die Rechteinhaber systematisch den Willen des Gesetzgebers, ihnen keinen Auskunftsanspruch zuzuerkennen. Nach Auffassung der Wuppertaler Staatsanwaltschaft hat die Aufnahme von Ermittlungen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zu unterbleiben, da die Tauschbörsennutzer keine finanziellen Interessen hegen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsse…

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Themen: Abmahnung , Filesharing , Auskunftsanspruch , Informationen , Massenstrafanzeigen , Staatsanwaltschaft

Erschienen 27. März 2008 auf http://anwaltniemeyer.de.

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