Staatsanwaltschaft läßt Dieter Bohlen weiterpöbeln

Es ist amtlich! Die harten Kult-Sprüche, mit denen Dieter Bohlen (54) die Kandidaten in Castingshows („DSDS“, „Supertalent“) abstraft, sind keine Beleidigung. Die Staatsanwaltschaft Hamburg erteilte ihm offiziell die Lizenz zum Pöbeln! Hintergrund: Eine Anzeige von „Supertalent“-Bewerber M. D. (36) gegen Bohlen. Der hatte beim Casting gesagt: „Wenn du tanzt, lachen dich die Frauen aus, nicht an.“ Daum fühlte sich beleidigt, erstattete Anzeige (Aktenzeichen 2008 JS 993/08). Doch das Verfahren wurde eingestellt. Quelle: BILD Und das ist auch gut so. Man mag von Bohlens unterirdischen Sprüchen denken, was man will, wer sich bei solchen Sendungen bewirbt, bettelt geradezu darum, von Bohlen beleidigt zu werden. Jeder Kandidat, dem er sagt: "Du bist zwar die allerletzte Scheiße, aber D…

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Themen: Harten , Dieter Bohlen , Staatsanwaltschaft Hamburg

Erschienen 22. September 2008 auf http://strafprozess.blogspot.com.

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Es ist amtlich! Die harten Kult-Sprüche, mit denen Dieter Bohlen die Kandidaten in Castingshows (�DSDS�, �Supertalent�) abstraft, sind keine Beleidigung.