Staatsanwaltschaft klagt Nadja Benaissa an

Sie soll einen Mann bei ungeschütztem Sex mit dem HI-Virus angesteckt haben: Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat die Sängerin Nadja Benaissa wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Die 27-Jährige hatte zehn Tage in Untersuchungshaft gesessen.

Wenn die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung zugelassen wird, muss sich Nadja Benaissa vor dem Darmstädter Jugendschöffengericht verantworten, da sie zum Tatzeitpunkt wahrscheinlich noch Jugendliche oder Heranwachsende war. // //]]> Benaissa habe eingeräumt, dass sie seit 1999 von ihrer HIV-Infektion wusste, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Deren Sprecher Ger Neuber erklärte,…

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Themen: Staatsanwaltschaft , Sprecher , Krankheit , Darmstadt , Hiv , Laufende Verfahren , Nadja Benaissa

Erschienen 13. Februar 2010 auf http://log.handakte.de/.

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