Staatsanwaltschaft im Kreuzfeuer der Kritik

Nach der Festnahme von Nadja Benaissa werden die Vorwürfe am Vorgehen der Behörden lauter. Durfte die Staatsanwaltschaft intime Details über die No-Angels-Sängerin ausplaudern? Ein Gericht übt zumindest indirekt Kritik. Die Sängerin bleibt jedenfalls vorerst in Untersuchungshaft.

Die Pressemitteilung ließ in ihrer Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: “Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat am Samstagabend (11.04.2009) in Frankfurt am Main (…) eine 26-jährige Sängerin wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung festgenommen. Danach besteht der dringende Tatverdacht, dass die Beschuldigte in den Jahren 2004 und 2006 ungeschützten Geschlechtsverkehr mit 3 Personen hatte, ohne diese zuvor darauf hinzuweisen, dass sie selbst HIV positiv ist.“

Mit diesen trockenen Worten trat die Staatsanwaltschaft Darmstadt am Dienstagvormittag eine mediale Lawine los. Zwar wird in der Mitteilung kein Name genannt. Doch es war klar, von welcher Person hier die Rede ist: Am gleichen Morgen hatte die “Bild”-Zeitung auf der Titelseite vermeldet, dass No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa, 26, wegen schwerer Körperverletzung am Samstagabend in Frankfurt festgenommen worden sei.

Somit plauderte die Staatsanwaltschaft vor aller Welt ein Geheimnis aus, das die Intimsphäre der Sängerin betrifft. Als Intimsphäre gilt gesetzlich die innere Gedanken- und Gefühlswelt und der Sexualbereich. Es stellt sich also die Frage, ob…

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Themen: Rechtsprechung (d) , Gerichtsreport , Frankfurt , Rede , Darmstadt , Vorschriften , Hiv , Lawine , Angels

Erschienen 17. April 2009 auf http://log.handakte.de/.

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