Staatsanwaltliche PR im Fall Tauss - "soziale Exekution"?

Wie heute berichtet wird, hat die Karlsruher Staatsanwaltschaft ihre Anklageerhebung im Fall des Bundestagsabgeordneten Tauss angekündigt. Es fehle lediglich noch die Aufhebung der Immunität. Die Bild-Zeitung hatte offenbar bereits vorab berichtet, Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring bestätigte diese Berichterstattung nun und begründete die beabsichtigte Anklageerhebung gegenüber der Öffentlichkeit in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung.

Tauss und sein Anwalt empörten sich über diese Vorgehensweise, da sie erst jetzt Akteneinsicht bekommen hätten und sie also noch keine Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zur Stellung von Beweisanträgen im Ermittlungsverfahren gehabt hätten. Die Handlungsweise der Staatsanwaltschaft komme einer "sozialen Exekution" gleich. (Pressemitteilung)

Die Einwände von Tauss und seinem Verteidiger sind grundsätzlich durchaus beachtlich, doch ist ihre Verteidigungsstrategie (Berufung auf § 184 b Abs. 5 StGB) der Öffentlichkeit schon längst bekannt. Auch wäre eine gerichtliche Klärung dieser Frage (bzw. Klärung eines evtl. Verbotsirrtums in diese Richtung) durchaus wünschenswert. Auch hat Tauss sich das schlechte Bild in der Öffentlichkeit durch seine ungeschickte Vorgehensweise bei seinen "Ermittlungen" im Umfeld eines Kinderschänderrings zumindest teilweise selbst zuzuschreiben. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft vor einigen Monaten erklärt, sie habe zunächst gar nicht an die Öffentlichkeit gehen wollen, aber das Öffentlichkeitsinteresse habe sie "wie ein Ts…

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Themen: Öffentliches Recht , Bundestag , Staatsanwaltschaft , Materielles Strafrecht , Die Presse , Diger , Tauss , Strafverfahrensrecht , Kinderpornographie , Immunität , § 184 B Stgb , Abgeordneter
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 21. Juli 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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