Staatsanwalt will hohe Haftstrafen für U-Bahn-Schläger
München (Reuters) - Im Prozess gegen die Münchner U-Bahn-Schläger hat die Staatsanwaltschaft hohe Haftstrafen wegen versuchten Mordes gefordert.
Für den 21-jährigen Serkan A. beantragte Staatsanwaltschaft Laurent Lafleur am Freitag vor dem Münchner Landgericht eine zwölfjährige Freiheitsstrafe. Für den 18-jährigen Spyridon L. verlangte er neun Jahre Jugendstrafe. Die Verteidiger wiesen den Mordvorwurf zurück und plädierten für geringere Strafen. Das Gericht will am 8. Juli das Urteil verkünden.
Die beiden jungen Männer hatten kurz vor Weihnachten in der Münchner U-Bahn einen pensionierten Schuldirektor krankenhausreif geschlagen, weil dieser sie auf das Rauchverbot hingewiesen hatte. Staatsanwalt Lafleur sprach in seinem Plädoyer von einer Tat, die in ihrer Brutalität und Grausamkeit eine Missachtung menschlichen Lebens darstelle. Den Tod des Mannes, der bei dem Überfall mehrere Schädelbrüche und Gehirnblutungen erlitt, hätten die Angeklagten billigend in Kauf genommen. "Sie schlagen einen 76-Jährigen von hinten nieder und verpassen ihm zwölf Faustschläge und Tritte ins Gesicht. Was wollten sie denn, wenn nicht ihn töten?", sagte Lafleur. Dass das Opfer überlebt habe, sei Zufall. Auch die Mordmerkmale der Heimtücke und der niederen Beweggründe seien erfüllt.
Serkan A.s Verteidiger wies die Vorwürfe zurück. Ihr Mandant habe den Pensionär nicht töten wollen, sagten die Anwälte. Die Tat sei lediglich als gefährliche Körperverletzung zu bewerten. Sie plädierten für eine Jugendstrafe unter vier Jahren. Der Verteidiger des jüngeren Angeklagten verlangte lediglich eine "angemessene Bestrafung" für seinen Mandanten. Er deutete in seinem Plädoyer auch eine Mitschuld des Opfers an. Der Mann hätte sich überlegen müssen, ob es klug gewesen sei, die Angeklagten auf die barsche Art eines Oberlehrers zurechtzuweisen, sagte Anwalt Wolfgang Kreuzer.
Die beiden Angeklagten hatten die Tat vor Gericht zugegeben und sich dafür entschuldigt, den Mordvorwurf aber stets bestritten. Ihr Verhalten erklärten sie damit, zu viel Alkohol getrunken zu haben. Der Staatsanwalt sagte, er sehe keine Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit wegen Trunkenheit. Er verwies auf mehrere Zeugen, die ausgesagt hatten, die Angeklagten seien ihnen am Tatabend nicht übermäßig betrunken vorgekommen.
Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der ältere Angeklagte, der dem Gesetz nach als Heranwachsender gilt, nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Für Erwachsene steht auf versuchten Mord eigentlich lebenslange Haft. Da jedoch eine Resozialisierung des 21-Jährigen möglich erscheine, sei eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe geboten, sagte Lafleur. Der zur Tatzeit 17-jährige L. kann nach Jugendstrafrecht zu höchstens zehn Jahren Haft verurteilt werden.
Quelle: Reuters (28. Juni 2008)
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