Staatsanwalt Lafleur: Staatsanwalt will hohe Haftstrafen für U-Bahn-Schläger
Reuters | 28. Juni 2008 — München (Reuters) - Im Prozess gegen die Münchner U-Bahn-Schläger hat die Staatsanwaltschaft hohe Haftstrafen wegen versuchten …
München (Reuters) - Im Prozess gegen die Münchner U-Bahn-Schläger hat die Staatsanwaltschaft hohe Haftstrafen wegen versuchten Mordes gefordert.
Für den 21-jährigen Serkan A. beantragte Staatsanwaltschaft Laurent Lafleur am Freitag vor dem Münchner Landgericht eine zwölfjährige Freiheitsstrafe. Für den 18-jährigen Spyridon L. verlangte er neun Jahre Jugendstrafe. Die beiden jungen Männer hatten kurz vor Weihnachten in der Münchner U-Bahn einen pensionierten Schuldirektor krankenhausreif geschlagen, weil dieser sie auf das Rauchverbot hingewiesen hatte.
Die Tat stelle in ihrer Brutalität und Grausamkeit eine Missachtung menschlichen Lebens dar, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Den Tod des Mannes, der bei dem Überfall mehrere Schädelbrüche und Gehirnblutungen erlitt, hätten die Angeklagten billigend in Kauf genommen. "Sie schlagen einen 76-Jährigen von hinten nieder und verpassen ihm zwölf Faustschläge und Tritte ins Gesicht. Was wollten sie denn, wenn nicht ihn töten?", sagte Lafleur. Dass das Opfer überlebt habe, sei reiner Zufall. Auch die Mordmerkmale der Heimtücke und der niederen Beweggründe seien erfüllt.
Die Angeklagten hatten die Tat vor Gericht zwar zugegeben und sich entschuldigt, den Tötungsvorwurf aber bestritten. Ihr Verhalten erklärten sie damit, zu viel Alkohol getrunken zu haben. Der Staatsanwalt sagte, er sehe keine Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit wegen Trunkenheit. Er verwies auf mehrere Zeugen, die ausgesagt hatten, die Angeklagten seien ihnen am Tatabend nicht übermäßig betrunken vorgekommen.
Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der ältere Angeklagte, der dem Gesetz nach als Heranwachsender gilt, nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Für Erwachsene steht auf versuchten Mord eigentlich lebenslange Haft. Da jedoch eine Resozialisierung des 21-Jährigen möglich erscheine, sei eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe geboten, sagte Lafleur. Der zur Tatzeit 17-jährige L. kann nach Jugendstrafrecht zu höchstens zehn Jahren Haft verurteilt werden.
Die Tat hatte eine bundesweite Debatte über kriminelle ausländische Jugendliche und eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ausgelöst. Das Thema dominierte zeitweise den hessischen Landtagswahlkampf, in dem Ministerpräsident Roland Koch (CDU) mit Forderungen nach schärferen Gesetzen polarisierte. Die beiden türkisch- und griechischstämmigen Angeklagten hatten den Rentner bei der Attacke wegen seiner deutschen Nationalität beschimpft.
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