Noch keine Hinweise auf Motiv für Ansbacher Amoklauf
Reuters | 18. September 2009 — Ansbach (Reuters) - Einen Tag nach dem Amoklauf an einem Gymnasium im fränkischen Ansbach haben die Ermittler noch kein Motiv f…
Ansbach (Reuters) - Der Amokläufer an einem Gymnasium in Ansbach hat nach Erkenntnissen der Ermittler aus Menschenhass Mitschüler und Lehrer angegriffen.
"Hass gegen die Menschheit im Allgemeinen und vor allem gegen die Institution Schule" seien die möglichen Motive des 18-Jährigen gewesen, sagte Oberstaatsanwältin Gudrun Lehnberger am Montag in Ansbach. Das gehe aus einem 80-seitigen Dokument hervor, das die Ermittler auf dem Laptop des Schülers rekonstruiert hätten. Der Jugendliche war am Donnerstag mit Brandsätzen, Messern und einer Axt bewaffnet in das Gymnasium Carolinum eingedrungen und hatte zehn Menschen verletzt, zwei von ihnen schwer.
Der 18-Jährige habe sich ungerecht behandelt, ausgegrenzt und nicht anerkannt gefühlt, sagte Lehnberger. Außerdem habe er sich vergeblich eine Freundin gewünscht. Immer wieder habe sich der Täter in dem Dokument, einem Monolog an eine fiktive Ansprechpartnerin, auf ein Erlebnis aus seiner Kindheit bezogen. So sei er in der sechsten Klasse im Bus verprügelt worden und niemand habe ihm geholfen. Sein Ziel sei es gewesen, "möglichst viele Menschen zu töten und die Schule niederzubrennen", sagte Lehnberger.
Staatsanwalt Jürgen Krach sagte, aus dem Dokument gehe hervor, dass der Amokläufer seit April die Tat geplant habe. Er habe schon früh Tatzeit, seine Bewaffnung und Tatort festgelegt. Den Amoklauf an einer Schule in Erfurt habe der Schüler wörtlich als "eine Möglichkeit bezeichnet, die ihn vielleicht beeinflusst habe", fügte Krach hinzu. Bei der Suche nach Gewaltvideos oder "Killerspielen" seien die Ermittler bisher weder im Zimmer, noch auf den Computern des Jugendlichen fündig geworden.
Alle Verletzten sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft mittlerweile in einem stabilen Zustand. Der Täter, der durch Polizeikugeln verletzt wurde, sei aber noch nicht in der gesundheitlichen Verfassung, dass man ihm den Haftbefehl eröffnen könnte. Er habe noch nicht vernommen werden können.
Erschienen 21. September 2009 bei http://www.reuters.com.
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