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Staatsakten sind offenlegen

am 17.02.2008 von German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch

CK - Washington.   Den Schleier des Amtsgeheimnisses soll der Freedom of Information Act lüften, damit der Bürger prüfen kann, was der Staat mit seinem Geld und der vom Bürger ausgehenden Ermächtigung anstellt. Nur beim Vorliegen gesetzlicher Ausnahmen darf der Staat dem Bürger Auskunft verweigern. Liegt ein Interesse am Zugang zu Staatsakten vor, ist es gegen die Ausnahmen abzuwägen. Im Zweifel überwiegt das Interesse an der Preisgabe der Daten. Im Fall Multi Ag Media LLC v. Department of Agriculture, Az. 06-5231, erklärt das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks, wie die Abwägung erfolgen muss. Das Landwirtschaftsministerium wollte seine GIS-Daten über die Nutzung von Agrarland nicht offenlegen, weil die Daten Rückschlüsse auf einzelne Landwirte ermöglichen. Der United States Court of Appeals for the …

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