Staatliches Sportwettenmonopol nur bei konsistenter Bekämpfung von Suchtgefahren
Rechtslupe | 26. November 2010 — Ein staatliches Sportwettenmonopol ist nur bei konsistenter Bekämpfung von Suchtgefahren zulässig, entschied jetzt das Bundes…
Das in Bayern - ebenso wie in anderen Bundesländern - auf der Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages bestehende staatliche Monopol für Sportwetten ist nur dann mit europäischem Recht vereinbar, wenn sich seine rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung widerspruchsfrei am gesetzlichen Ziel der Suchtbekämpfung orientiert; außerdem dürfen Regelung und Anwendungspraxis bei anderen Arten des Glücksspiels diesem Ziel nicht widersprechen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Nach dem Glücksspielstaatsvertrag ist es allein den staatlichen bzw. staatlich beherrschten Lotterieverwaltungen der Bundesländer gestattet, Sportwetten zu veranstalten; zur Vermittlung sind ausschließlich die zugelassenen Annahmestellen befugt. Darüber hinaus dürfen Sportwetten weder veranstaltet noch an in- oder ausländische Anbieter vermittelt werden, auch nicht über das Internet. Gegenstand der Verfahren waren Bescheide der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 2006. Den Klägern wurde untersagt, Sportwetten an in Österreich bzw. Malta niedergelassene und dort konzessionierte Unternehmen zu vermitteln. Klage und Berufung blieben erfolglos.
Die Revisionen betrafen allein die Frage der Rechtmäßigkeit der Bescheide unter Geltung des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrages. Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit dem Unionsrecht darauf abgestellt, dass der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) den Mitgliedstaaten die Befugnis zugesteht, das nationale Schutzniveau im Glücksspielbereich autonom festzulegen und unter Berücksichtigung der verschiedenen Glücksspielarten unterschiedliche Regelungen zu treffen. Ein Monopol für bestimmte Glücksspiele kann trotz einer liberaleren Regelung in anderen Glücksspielbereichen zulässig sein. Der EuGH verlangt aber, dass derartige Beschränkungen der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit die mit ihnen verbundenen Ziele in kohärenter und systematischer Weise verfolgen. Die Annahme des Berufungsgerichts, dieses Kohärenzerfordernis sei nur isoliert (”sektoral”) für den dem jeweiligen Monopol unterworfenen Glücksspielsektor oder allenfalls auf ein krasses Missverhältnis der für die verschiedenen Glücksspielarten erlassenen und praktizierten Regelungen zu prüfen, trifft nicht zu. Das auf die Suchtbekämpfung und den Spielerschutz gestützte Sportwettenmonopol erfüllt die vom EuGH aufgestellten Anforderungen nur, wenn andere Glücksspiele mit ähnlichem oder höherem Suchtpotenzial nicht diesen Zielsetzungen widersprechend behandelt werden. In den Blick zu nehmen ist dabei nicht allein die rechtliche Ausgestaltung, sondern auch die tatsächliche Handhabung. Das Ziel der Begrenzung der Wetttätigkeiten darf weder konterkariert noch dürfen ihm entgegenlaufende Ausgestaltungen in den anderen Glücksspielbereichen geduldet werden. Diesbezüglich hat der Verwaltungsgerichtshof aufgrund seines sektoral vere…
» Vollständiger ArtikelErschienen 1. Dezember 2010 auf http://onlinerechtlich.de.
Rechtslupe | 26. November 2010 — Ein staatliches Sportwettenmonopol ist nur bei konsistenter Bekämpfung von Suchtgefahren zulässig, entschied jetzt das Bundes…
Scherer & Körbes | 25. November 2010 — © tokamuwi / pixelio.de Am 24.11.2010 hat das Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in klarer Konkretisierung der Entscheidung…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 1. Oktober 2011 — OVG Münster Urteil vom 29.09.2011 4 A 17/08 Das OVG Münster hat entschieden, dass das staatliche Sportwetten-Monopol gegen die Die…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 4. Juni 2011 — BVerwG Urteil vom 01.06.2011 8 C 5.10 Sportwetten im Internet Das BVerwG hat entschieden, dass Vertrieb und Bewerbung von Sportwet…
Reuters | 25. November 2010 — Berlin (Reuters) - Das staatliche Sportwettenmonopol darf in Deutschland nur weiterbestehen, wenn es ausschließlich die Bekämpf…
Rechtslupe | 12. April 2011 — Das staatliche Sportwettenmonopol im geltenden Glücksspielstaatsvertrag genügt nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichts…
Bundesverwaltungsgericht | 11. Februar 2011 — Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen; Einschätzungsspielraum; Ergebniswette; fiskalisch; gemein…
Rechtslupe | 23. August 2011 — Eine Werbung für das staatliche Sportwettenmonopol, die in stimulierender Weise auf herausragende Sportereignisse Bezug nimmt, …
Rechtslupe | 17. Januar 2012 — Die Vermittlung privater Sportwetten kann nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht mehr unter Verweis auf das…
Bundesverwaltungsgericht | 8. August 2011 — Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistungsfreiheit; Diskrimini…