Schweiz stoppt deutsche Justiz in der Schreiber-Affäre
Handakte WebLAWg | 4. Dezember 2006 — Elf Jahre hat die Augsburger Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Schmiergeldzahlungen des Waffenlobbyisten Karlheinz Schre…
Unerwartete Bewegung ist in die Affäre um das Straf- und Auslieferungsverfahren gegen den Rüxstungslobbyisten Karlheinz Schreiber gekommen. Wie SPIEGEL-ONLINE berichtet, untersagt das Schweizer Bundesamt für Justiz den deutschen Behörden die Verwendung von Bankunterlagen, die vor geraumer Zeit zur Ermittlungszwecken übermittelt wurden. Die Schweizer Justiz sei von der Augsburger Staatsanwaltschaft bei der Anforderung der Unterlagen getäuscht worden. Auch für andere Verfahren kann die Sperrung der Unterlagen von entscheidender Bedeutung sein. Hierzu der SPIEGEL: "Die aus der Schweiz gelieferten Bankunterlagen dienten als wesentliche Beweise in den Prozessen um ein Fuchs-Panzer-Geschäft des Thyssen-Konzerns mit Saudi-Arabien, bei dem 220 Millionen Mark Schmiergeld geflossen sein sollen. Die zwei ehemaligen Thyssen-Manager Jürgen Maßmann und Winfried Haastert, der frühere Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls sowie der Sohn des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, Max Strauß, waren in diesem Zusammenhang in Augsburg teilweise zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte die Urteile allerdings weitgehend verworfen." Wenn die Schwiezer Bankunterlagen tatsächlich nicht verwertet werden dürfen, könnte dies gravierende Auswirkungen auf die vorgenannten Verfahren haben. Soweit Teilrechtskraft eingetreten ist, wäre sogar an ein Wiederaufnahmeverfahren zu denken. Auch für das nach wie vor in Kanada anhängige Auslieferungsverfahren kann das Verhalten der Schweizer Justizbehörden erhebliche Bedeutung haben. Schreiber jedenfalls hat jetzt Oberwasser. "Wenn die Augsburger Justiz tatsächlich die Kontobelege aus der Schweiz nicht verwenden darf, wird dies unabsehbare Konsequenzen haben", wird er zitiert. Das sei "kein Weihnachtsgeschenk für die Augsburger Staatsanwaltschaft". Welche Täuschungshandlungen die Schweizer Justiz der Augsburger Staatsanwaltschaft konkret vorwirft, ergibt sich aus dem Beitrag leider nicht. Es wird lediglich in allgemeiner Form berichtet, in dem Augsburger Rechtshilfe-Ersuchen von 1996 seien "wesentliche Tatsachen verschwiegen" worden. Die Rechtshilfe sei deshalb "zu Unrecht bejaht worden". Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER
Erschienen 4. Dezember 2006 auf http://www.strafblog.de.
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